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Artikel 01.04.2009 Zu­stän­dig­kei­ten

Deutschland hat für die nicht - polizeiliche Gefahrenabwehr traditionell ein vertikal gegliedertes Notfallvorsorge- und Hilfeleistungssystem etabliert. In diesem System arbeiten Bund, Länder und Kommunen im Verbund mit den großen Hilfsorganisationen und den Feuerwehren zusammen. Der Bund ist in diesem System nach der Verfassung originär zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und Risiken, die im Verteidigungsfall drohen (Art. 73 Abs. 1, Nr. 1 GG), und er unterstützt die Länder im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen (Art. 35 Grundgesetz).

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