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SELBSTSCHUTZ HOCHWASSERWARNUNG Artikel 01.04.2009 Ver­hal­ten bei Ge­fah­ren, Hoch­was­ser­war­nung, Un­wet­ter­war­nung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt folgede Hinweise:

Hochwasserwarnung

Zur Hochwasserlage in Deutschland können Sie sich über die gemeinsame Initiative der deutschen Bundesländer „Länderübergreifendes Hochwasserportal“ im Internet stets aktuell (in Realzeit) über die Hochwasserstände in den einzelnen Bundesländern, über länderübergreifende Hochwasserlagen sowie über Hochwasserstände in den Nachbarländern Deutschlands informieren.

Darüber hinaus gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) weitere Hinweise:

Bei drohendem Hochwasser

  • verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Mitbewohner ggf. zusätzlich informieren,
  • getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen,
  • gefährdete Räume ausräumen,
  • dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen ab,
  • sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen,
  • überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller,
  • entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen,
  • verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.

Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen

  • Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
  • Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in einer Werkstatt überprüfen lassen.

Nach dem Hochwasser

  • Entfernen Sie Wasserreste und Schlamm, pumpen Sie betroffene Räume jedoch erst leer, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Achten Sie auf die Informationen Ihrer Gemeinde.
  • Fußbodenbeläge und Verkleidungen sollten Sie zur Kontrolle entfernen oder öffnen.
  • Trocknen Sie betroffene Bereiche schnellstmöglich um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderem Schädlingsbefall entgegen zu wirken. Heizgeräte können den Trocknungsvorgang unterstützen.
  • Lassen Sie beschädigte Bausubstanz überprüfen (Statik).
  • Nehmen Sie elektrischer Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.
  • Lassen Sie Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
  • Bei Freisetzung von Schadstoffen, wie z.B. Pflanzenschutzmitteln, Farben, Lacken, Reinigern oder Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr. Entsorgung ist ggf. über Fachfirmen erforderlich.
  • Benutzen Sie bei Freisetzung von Ölen Ölbindemittel nur in Absprache mit der Feuerwehr.
  • Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
  • Entsorgen Sie verunreinigte Möbel und Lebensmittel.
  • Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren.
  • Verständigen Sie bei mit dicken Ölschlammschichten bedeckten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder Amt für Landwirtschaft.

Nach dem Rückgang des Hochwassers kann es zum verstärkten Auftreten von Schädlingen wie z.B. Stechmücken kommen. Insektenschutzmittel sollten daher bevorratet sein oder kurzfristig beschafft werden.

Über die zuständigen Behörden Ihrer Gemeinde und die Feuerwehr erhalten Sie Informationen, Hinweise und ggf. die Anschriften von Fachbetrieben.

Informationen zum Verhalten bei Hochwasser und bei allen anderen Gefahren können Sie über das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) erhalten.

Unwetterwarnung

Seit dem Jahr 2008 kann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die Warnung der Bevölkerung vor Unwettergefahren auf die amtlichen Warnungen des nationalen Wetterdienstes zurückgreifen. Dies wurde durch einen Vertrag zwischen dem BBK und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) ermöglicht. Nähere Einzelheiten dazu ergeben sich aus der gemeinsamen Presserklärung der beiden Präsidenten.

In der Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ und in seinen Merkblättern

  • allgemeine Hinweise zu starken Regenfällen
  • Verhalten bei Gewittern
  • Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen
  • Verhalten nach einem Unwetter

gibt das BBK darüber hinaus weitere Tipps und Hinweise im Zusammenhang mit Unwettern heraus.

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