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Artikel 01.04.2009 Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen

Hilfsorganisationen sind öffentlich- oder privatrechtlich organisierte Personenvereinigungen, die sich zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet haben.

Hierbei stützen sich Bund und Länder auf freiwillige Helferinnen und Helfer, die in Katastrophenschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland mitwirken.

Öffentliche Katastrophenschutzorganisationen sind:

  • die Feuerwehren,
  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und das
  • Bayerische Rote Kreuz (BRK).

Die privaten Katastrophenschutzorganisationen sind Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und Ihrer Rechtsform nach eingetragene Vereine. Die privaten Organisationen wirken im Katastrophenschutz der Länder mit und übernehmen dabei vorrangig Aufgaben im Sanitätswesen und Betreuung der Bevölkerung. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag im Rettungsdienst und Wasserrettung.

Zu den privaten Katastrophenschutzorganisationen zählen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der
  • Malteser Hilfsdienst (MH).

Die Katastrophenschutzeinheiten der Länder bei den Organisationen werden in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung durch den Bund ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Die am Standort entstehenden Kosten für Ausstattung und Helfer werden hierbei vom Bund getragen.

Darüber hinaus ist der Bund maßgeblich an der deutschen Luftrettung beteiligt.

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