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Kommunen und Kreise stellen mit Feuerwehren und mit Unterstützung privater Hilfsorganisationen den Brandschutz, die Technische Hilfe, und den Rettungsdienst rund um die Uhr sicher. Auch bei lokalen Katastrophen sind die Kommunen und Kreise mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Einsatzpotentiale für die Bewältigung dieses Ereignisses verantwortlich und können dabei nach Anforderung auf überregionale oder Bundeshilfe zurückgreifen. Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung ist ebenso wie Ihre lokale Feuerwehr oder Ihre lokale Hilfsorganisation erster Ansprechpartner für Fragen zum Rettungsdienst, Brandschutz, zur Technischen Hilfe oder aber wenn Sie Selbstschutz- und Selbsthilfemaßnahmen sowie Erster Hilfe erlernen oder auffrischen wollen (siehe Links im Text zu den Behörden, Institutionen und Organisationen).
Der Bund unterstützt die Länder bei besonders großflächigen Gefahren-, Schadens- und Katastrophenlagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise (Information, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen). Zugleich findet lagebedingt eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei Fahndungsmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen (z.B. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum [GTAZ], Havariekommando, Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum [NLFZ]) statt.
Neben den operativen Möglichkeiten der Unterstützung durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie die Bundespolizei und die Bundeswehr im Zuge der Amtshilfe, ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, ein wichtiger Partner im gemeinsamen integrierten Hilfeleistungssystem. Mit seinem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ), dem deutschen Notfallvorsorgesystem deNIS und dem psychosozialen Nachsorge- und Betreuungsangebot NOAH bietet das BBK im Einsatzfall konkrete Hilfeleistung vom bundesweiten und internationalen Ressourcenmanagement (Engpassressourcen) bis hin zur Vermittlung von Notfallpsychologen und Seelsorgern. An der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des BBK, werden pro Jahr rund 10.000 Mitarbeiter aus Kommunen, Kreisen, Länder- und Bundesbehörden sowie den Hilfsorganisationen fortgebildet. In den Fachabteilungen des BBK werden darüber hinaus Gefährdungsanalysen und Schutzkonzepte, Masterpläne für das Notfallmanagement und die medizinische Versorgung sowie neue Techniken und Produkte entwickelt, um einerseits durch Analysen und Schutzkonzepte bereits präventiv tätig zu werden und Schadensereignisse möglichst verhindern zu können.
Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Bundesressort federführend. Die Bundeskanzlerin kann jedoch die Koordination bzw. Führung vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung einer eingetretenen Lage übernehmen.
In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können. Der Krisenstab des federführenden Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder Schadenslage betroffenen Ländern. Zugleich gewährleisten die anderen Ressorts, dass kurzfristig Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts entsandt werden können.
Alle Ressorts der Bundesregierung stellen eine Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürodienstzeiten sicher und teilen diese den Lagezentren im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium des Innern mit.
Eine besondere Rolle im Krisenmanagement im Inland nimmt das Bundesministerium des Innern ein. Bei schwerwiegenden Gefahren für die Innere Sicherheit kann der Krisenstab des Bundesministeriums des Innern zur Bewältigung dieser Lage aufgerufen werden. Seine Aufgaben sind die Koordination von Maßnahmen im BMI, im Geschäftsbereich, zwischen den Ressorts und den Ländern sowie die Beratung der politischen Ebene.
Um in länderübergreifenden Lagen, von denen mehrere Bundesressorts besonders betroffen sind, eine bundeseinheitliche Vorgehensweise sicherstellen zu können, haben sich das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Falle von gravierenden Gefahren- oder Schadenslagen durch Straftaten mit radioaktiven Stoffen sowie das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit im Falle einer Pandemie und von Bio-Terrorismus auf die Bildung gemeinsamer Krisenstäbe nach dem Modell des Krisenstabes des Bundesministeriums des Innern verständigt.
Durch die Bildung ressortübergreifender Krisenstäbe werden ressortspezifische Interessen gebündelt und ein einheitlicher ressortübergreifender Krisenbewältigungsansatz gewählt, der die Möglichkeiten einräumt, alle vorhandenen Handlungsoptionen ergänzend auszunutzen.
Bei Krisen im Ausland, von denen deutsche Staatsangehörige bzw. deutsche Interessen betroffen sind (z.B. konsularische Großschadensereignisse, Terrorbedrohungen und -anschläge im Ausland, Entführungen bzw. Geiselnahmen im Ausland, politische und militärische Krisen im Ausland sowie Naturkatastrophen im Ausland usw.), wird bei Bedarf im Auswärtigen Amt ein Krisenstab eingerichtet. Die an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts bzw. deren nachgeordnete Behörden wirken in diesem Krisenstab mit.
Die Bundesländer sind u.a. für die Gesetzgebung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Sie unterstützen die Kreise und Kommunen bei der Durchführung ihrer Aufgaben und übernehmen bei großflächigen Gefahren-, Schadens- und Katastrophenlagen die Gesamtkoordinierung des Einsatzgeschehens durch die Bildung von Krisenstäben.
Auf der Basis dieser Ländergesetze für die polizeiliche Gefahrenabwehr, das Rettungswesen sowie den Brand- und Katastrophenschutz sind in der Vergangenheit voneinander abweichende Strukturen in Führung, Ausbildung und Ausstattung entstanden. Um eine Vereinheitlichung der Führungsstrukturen auf den unterschiedlichen Ebenen des Krisenmanagements herzustellen, haben sich die Länder in den Jahren 2001 bis 2004 auf vereinheitlichende Grundsatzempfehlungen verständigt. So sollen auf der operativ - taktischen Ebene (Einsatzleitung an Gefahren- und Schadensstellen) organisationsübergreifend die „Feuerwehr-Dienstvorschrift 100“ und im administrativ - organisatorischen Bereich die „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ - organisatorischen Komponente“ angewandt werden.
Das geschaffene System von Krisenstäben gewährleistet ein effizientes Zusammenwirken der Länder, Regierungspräsidien, Kreise, Städte und Gemeinden im Ereignisfall. Zur Abstimmung der Ministerien auf Landesebene werden interministerielle Krisenstäbe aufgerufen bzw. die Verbindungspersonen betroffener Ministerien in den federführenden Krisenstab eingebunden.
Wenn im Katastrophenfall die im Land verfügbaren Kräfte und Mittel nicht ausreichen, bedarf es der Unterstützung von außen. So kann ein Land (gemäß Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie der Bundespolizei und der Bundeswehr anfordern. Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk kann zur Unterstützung herangezogen werden. Die Anforderung wird dabei direkt an die Ansprechpartner auf örtlicher Ebene (z.B. Bundeswehr und Technisches Hilfswerk) oder über die Länderinnenministerien gerichtet. Vor diesem Hintergrund wurde auch das Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe aktualisiert und zwischen den Ländern vereinbart.
Um das effiziente Zusammenwirken der Krisenstäbe des Bundes und der Länder zu üben, werden seit dem Jahr 2004 ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen (LÜKEX) und Planbesprechungen der Interministeriellen Koordinierungsgruppe durchgeführt. Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, diese Übungsserie in einem zweijährigen Rhythmus fortzuführen. (Nähere Informationen finden Sie in der rechten Marginalspalte.)
Bund, Länder, Kreise und Kommunen haben ihr Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement effektiv organisiert. Die Polizeien des Bundes und der Länder und die Behörden des Katastrophenschutzes arbeiten eng zusammen, um die Bürger dieses Landes vor diesen Gefahren zu schützen, Schadensereignisse möglichst zu vermeiden bzw. diese so gut wie möglich zu bewältigen. Großschadenslagen wie das ICE-Unglück in Eschede oder die schlimme Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 haben die Leistungsfähigkeit des Systems nachdrücklich bewiesen. In regelmäßigen Übungen auf lokaler und regionaler Ebene wird das Zusammenspiel von operativen Einsatzkräften und Krisenstäben der Verwaltungsbehörden trainiert.