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Artikel 01.04.2009 Deut­scher Wet­ter­dienst (DWD)

Der Deutsche Wetterdienst ist eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der für die Erfüllung der meteorologischen Erfordernisse aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche in Deutschland zuständig ist.

Am 30. April 2008 wurde zwischen dem Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) ein Kooperationsvertrag mit dem Ziel geschlossen, eine verbesserte Einbeziehung der Leistungen des DWD für die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz der Zukunft zu nutzen. Der DWD liefert zentrale meteorologische und klimatologische Daten, die das BBK für Risikokartierungen und Risikobewertungen nutzen kann.

Die Vereinbarung ist ein Meilenstein und ermöglicht dem BBK, mit den Datensätzen zu verschiedenen Unwetterszenarien die klimabedingten Gefahren für Deutschland zu analysieren und zu beurteilen

Das BBK nutzt die amtlichen Warnungen des DWD für die Risikoanalyse und Risikobewertung vor allem in den Bereichen des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ) sowie im Bereich des deutschen Notfallvorsorge- und Informationssystems deNIS IIplus. Ebenso werden die amtlichen Warnungen des nationalen Wetterdienstes für die Warnung der Bevölkerung vor Unwettergefahren verwandt.

Bei speziellen meteorologischen und klimatologischen Anforderungen können BBK und DWD auch gemeinsame Untersuchungen durchführen. Die Vereinbarung ist zeitlich nicht limitiert.

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