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Quelle: dpa/picture-alliance
Der Schutz von Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden, ist daher eine wichtige Aufgabe vorsorgender Sicherheitspolitik. Die "Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen" (2009) fasst die Zielvorstellungen und den politisch-strategischen Ansatz des Bundes auf diesem Politikfeld zusammen.
Die Anschläge in New York und Washington am 11. September 2001, aber auch in Madrid (2004) und London (2005) sowie die versuchten Kofferbombenattentate auf Regionalzüge der DB AG (2006) haben beispielhaft in besonderem Maße die Verletzlichkeit offener Gesellschaften gezeigt. Infrastrukturen sind aber nicht nur durch terroristische Anschläge gefährdet, sondern auch durch Naturkatastrophen, wie der Tsunami 2011 in Fukushima, besonders schwere Unglücksfälle, Betriebsstörungen oder Systemfehler. Orkan "Kyrill", die Hitzewellen der letzten Jahre sowie die großen Hochwasser an Elbe und Oder haben deutlich gemacht, wie auch in Deutschland das private und das öffentliche Leben von Naturereignissen getroffen werden kann.
Die Abwendung dieser Gefahren erfordert gemeinsame Schutzkonzepte von Staat und Betreibern der Infrastruktureinrichtungen. Immerhin befinden sich in Deutschland etwa vier Fünftel der so genannten Kritischen Infrastrukturen in privatwirtschaftlicher Verantwortung.
Zusammen mit Sicherheitsexperten aus der Wirtschaft, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundesministerium des Innern (BMI) 2005 ein Basisschutzkonzept erarbeitet. Das Basisschutzkonzept analysiert potenzielle Gefährdungen und empfiehlt hierzu bauliche, organisatorische, personelle und technische Schutzvorkehrungen. So enthält es beispielsweise Hinweise zur Absicherung sicherheitssensibler Anlagen nach außen oder zur Einrichtung von Zugangskontrollen auf dem Betriebsgelände, aber auch zur Ausgestaltung der Krisenkommunikation. In einem Serviceteil stellt das Basisschutzkonzept Merkblätter und Ratgeber zur Notfallvorsorge sowie Hinweise auf weiterführende Informationen zur Verfügung.
Auf Grundlage der allgemeinen Empfehlungen des Basisschutzkonzeptes richtet sich der Anfang 2008 veröffentlichte und 2011 aktualisierte Leitfaden für Unternehmen und Behörden "Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement" an die Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Der Leitfaden gibt Hilfestellungen beim Aufbau und der Weiterentwicklung des jeweiligen Risiko- und Krisenmanagements. Er stellt Methoden zur Umsetzung eines Risiko- und Krisenmanagements dar und ergänzt diese um praktische Handreichungen in Form von Beispielen und Checklisten. Bei der Entwicklung des Leitfadens wurden das BMI, das BBK und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Experten der unternehmerischen Praxis unterstützt.
In die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern fallen auch die Sicherheit im Cyber-Raum und der Schutz der kritischen Informationsinfrastrukturen, deren zunehmende Bedrohung zur Herausforderung staatlichen Handelns geworden ist. Am 23. Februar 2011 wurde daher die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland beschlossen (mehr dazu siehe Link: Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland)
Als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage wurde im Mai 2004 das BBK errichtet. Die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI nimmt gemeinsam mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Aufgaben der Zivilen Sicherheitsvorsorge wahr. Das BBK arbeitet intensiv an umfassenden Schutzkonzepten auf dem Gebiet Kritischer Infrastrukturen. Zu seinen konzeptionellen Aufgaben gehören u. a. Gefährdungs- und Risikoanalysen.
Das THW kann durch die flächendeckende Präsenz und das breit gefächerte technische Einsatzspektrum bei fast allen Störungen der Kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden. Mit seinen Fachgruppen Infrastruktur, Elektroversorgung, Beleuchtung, Wasserschaden/Pumpen, Trinkwasser sowie Führung und Kommunikation steht das THW im Notfall für technische Unterstützung zur Aufrechterhaltung einer Kritischen Infrastruktur zur Verfügung
Das BKA steht mit den Betreibern der Infrastruktureinrichtungen in einem engen Informationsaustausch über die Gefährdungsbewertung im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität. Sowohl über die Gefährdungslage als auch über konkrete Gefährdungshinweise zu einzelnen Objekten werden die Betreiber informiert, damit die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend angepasst werden können. Im Bereich der Luft-, See- und Bahnsicherheit sind spezielle Rahmenpläne bzw. Vereinbarungen zwischen den Sicherheitsbehörden und den Betreibern geschlossen, die detaillierte Absprachen über Informationswege und einzuleitende Schutzmaßnahmen bei Veränderungen der Gefährdungslage festlegen.
Das BSI ist als der zentrale Dienstleister auf dem Gebiet der Sicherheit der Informationstechnik (IT) tätig. Informations- und Kommunikationssysteme sind wichtige "Nervenstränge" der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung. Die Innere Sicherheit und damit der Schutz Kritischer Infrastrukturen sind heute untrennbar mit sicheren IT-Systemen verbunden. Wichtige Infrastrukturen in allen Bereichen der Kritischen Infrastrukturen sind zunehmend von IT abhängig und untereinander vernetzt.
In Ausführung des 2005 von der Bundesregierung beschlossenen „Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen (NPSI)“ haben das BMI und das BSI deshalb den "Umsetzungsplan KRITIS" erarbeitet - gemeinsam mit etwa 30 großen deutschen Infrastruktur-Unternehmen und deren Interessenverbänden, die alle in hohem Maß auf IT-Systeme angewiesen sind. Die beteiligten Organisationen verpflichten sich auf freiwilliger Basis, ein Mindestniveau der IT-Sicherheit einzuhalten. Die weitere Arbeit erfolgt in 4 Arbeitsgruppen, deren Auftrag und Zielsetzungen im Umsetzungsplan festgeschrieben wurden. Die bestehende Zusammenarbeit wird nach Maßgabe der Cyber-Sicherheitsstrategie systematisch ausgebaut – der Umsetzungsplan KRITIS entsprechend fortgeschrieben.