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In recht verstandenem Sinn ist unter Nachbarschaftshilfe üblicherweise ein gewohnheitsmäßiges Instrument sozialer Gemeinschaften zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Notlagen und Krisen zu verstehen. Sie bezeichnet eine gegenseitige, unter Nachbarn gewählte Form der Hilfe und Unterstützung, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form von Geldzahlung verzichtet wird und stattdessen Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden.
Nachbarschaftshilfe im vorgenannten Sinne ist ein Indiz für „funktionierende Nachbarschaft“. Oft gründet sie nicht nur in gegenseitiger Hilfe für verschiedenste Arbeiten; als individuelle Hilfe ermöglicht Nachbarschaftshilfe die Bewältigung von Alltagsproblemen bis hin zur Bewältigung von Krisen wie Krankheit oder Armut.
In vielen Bereichen sind die materiellen Gründe früherer Nachbarschaftshilfe durch Gewährung von Sozialhilfe, Rentenversicherung, Sozialstationen, Alterheimen etc. entfallen.
Bei Katastrophen oder sonstigen Unglücksfällen kann sich Nachbarschaftshilfe jedoch früher wie heute als besonders wichtig und wertvoll erweisen.