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Artikel 20.04.2009 Not­ruf­num­mern

DienstTelefonnumer
Polizei110
Feuerwehr, Rettungsdienst112

Diese Notrufe sind täglich 24 Stunden gebührenfrei erreichbar. Der Missbrauch von Notrufen wird strafrechtlich verfolgt.

Für hör- und sprachgeschädigte Menschen besteht die Möglichkeit, einen Notruf per Fax abzusetzen. Dazu sollte der nebenstehende Link zur Notfall Telefax Vorlage des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. verwendet werden.

Im Notfall (Abk.: IN) ist eine Initiative, die es Helfern erlaubt, Angehörige von Personen, die sich in einem Notfall befinden, über die Notfallsitution zu informieren. Die Initiative schlägt vor, dass jeder Besitzer eines Mobiltelefones einen elektronischen Telefonbucheintrag mit seiner Notfall-Kontaktperson erstellt. Dies ist keine Initiative des Deutschen Roten Kreuzes. Ebenfalls besteht keine Verpflichtung für den Rettungsdienst. Näheres dazu erfahren Sie in den nebenstehenden Links.

Über die Sperr-Nummer 116 116 können Sie Ihre Bank- und Kreditkarten-Konten sperren lassen.

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 stellt keinen Notruf in diesem Sinne dar.

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