Mediathek

Hier gelangen Sie zur Mediathek
+ Warnschild
Quelle: dpa/picture-alliance
Sie wird durch Erreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten ausgelöst. Normalerweise kann der einzelne Tierhalter seinen Bestand nicht eigenständig vor Tierseuchen schützen, insoweit setzen hier staatliche Maßnahmen ein.
Bestimmte Tierseuchen können vom Tier auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen). Beispiele für Zoonosen sind Tollwut oder Milzbrand.
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Einige Tierseuchen werden als gemeingefährlich eingestuft, z.B. weil sie sich rasch verbreiten und insoweit sehr große wirtschaftliche Folgen haben können oder auch weil sie eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bedeuten können. Zu diesen Seuchen zählen z.B. Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche, sowie Tollwut oder Tuberkulose. Sie sind anzeigepflichtig, d.h. alle, die eine Verantwortung im Umgang mit Tieren tragen, seien es Tierhalterinnen und Tierhalter selbst, Tierärztinnen und Tierärzte, Viehhändler oder Schlachter, aber auch Jäger, müssen den geringsten Verdacht auf eine der Tierseuchen sofort den zuständigen Veterinärbehörden anzeigen. In der Regel ist der erste Ansprechpartner dafür das Veterinäramt vor Ort. Damit es gar nicht erst zum Seuchenausbruch kommt, muss vor allem Vorsorge getroffen werden.
Als Bürgerin/Bürger können Sie durch ein paar einfache Verhaltensregeln dazu beitragen, die Ausbreitung von Seuchen so weit wie möglich zu verhindern: