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Artikel 01.04.2009 Tier­seu­chen

Unter einer Tierseuche versteht man Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder den Menschen übertragen werden können

Sie wird durch Erreger wie Bakterien, Viren oder Parasiten ausgelöst. Normalerweise kann der einzelne Tierhalter seinen Bestand nicht eigenständig vor Tierseuchen schützen, insoweit setzen hier staatliche Maßnahmen ein.

Bestimmte Tierseuchen können vom Tier auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen). Beispiele für Zoonosen sind Tollwut oder Milzbrand.

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Einige Tierseuchen werden als gemeingefährlich eingestuft, z.B. weil sie sich rasch verbreiten und insoweit sehr große wirtschaftliche Folgen haben können oder auch weil sie eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bedeuten können. Zu diesen Seuchen zählen z.B. Schweinepest, Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche, sowie Tollwut oder Tuberkulose. Sie sind anzeigepflichtig, d.h. alle, die eine Verantwortung im Umgang mit Tieren tragen, seien es Tierhalterinnen und Tierhalter selbst, Tierärztinnen und Tierärzte, Viehhändler oder Schlachter, aber auch Jäger, müssen den geringsten Verdacht auf eine der Tierseuchen sofort den zuständigen Veterinärbehörden anzeigen. In der Regel ist der erste Ansprechpartner dafür das Veterinäramt vor Ort. Damit es gar nicht erst zum Seuchenausbruch kommt, muss vor allem Vorsorge getroffen werden.

Als Bürgerin/Bürger können Sie durch ein paar einfache Verhaltensregeln dazu beitragen, die Ausbreitung von Seuchen so weit wie möglich zu verhindern:

  • von Reisen keine Lebensmittel tierischer Herkunft mitbringen
  • auf Urlaubssouvenirs wie Tiertrophäen oder Felle verzichten
  • nach der Rückkehr aus seuchengefährdeten Gebieten die Kleidung umgehend waschen und weder die eigene noch eine fremde Tierhaltung betreten
  • unbefugte Personen dürfen eine Tierhaltung nicht betreten; keine Tiere füttern

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