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+ Mitglieder der "Sauerland-Gruppe"
Quelle: dpa/picture-alliance
Sie waren weltweit eine Zäsur bei der Bekämpfung des islamistischen Terrors. Die Anschläge islamistischer Terrorgruppen richten sich dabei vor allem gegen „weiche“ Ziele: Die Bevölkerung soll durch viele Opfer und die große mediale Wirkung eingeschüchtert, das staatliche Gemeinwesen erschüttert und so ein Klima der Angst erzeugt werden.
Die Strukturen des islamistischen Terrorismus, an dessen Spitze der globale militante Jihad steht, sind grenzüberschreitend. Auch Deutschland ist – wie die versuchten Kofferbombenanschläge von 2006 und die von der sogenannten Sauerlandgruppe beabsichtigten Anschläge von 2007 zeigen – unmittelbar ins Zielspektrum islamistischer Tätergruppierungen gerückt.
Islamistische Terroristen agieren nicht nur von außen, sondern auch aus unserer Gesellschaft heraus. Einzelne, hier aufgewachsene und sozialisierte Menschen wenden sich fanatisiert durch eine islamistische Ideologie und mit einem gefestigten Feindbild von unserer Gesellschafts- und Werteordnung ab.
Eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden sind radikalisierte Personen der zweiten und dritten Einwanderergeneration sowie radikalisierte Konvertiten.
Bereits unmittelbar nach dem 11. September 2001 beginnend hat Deutschland seine föderale Sicherheitsarchitektur und die Strategie zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus umfassend überprüft und inzwischen den aktuellen Erfordernissen angepasst.
Ergebnis ist ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz mit den Zielen
Auf Landes- und Bundesebene wurden gesetzgeberische, personelle, technische, organisatorische und konzeptionelle Anpassungen vorgenommen, um die operativen Grundlagen und Fähigkeiten zur effektiven Gefahrenabwehr ganzheitlich zu stärken. Verbessert wurden zum Beispiel die Befugnisse zur Aufklärung terroristischer Netzwerke, zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, zum Verbot extremistischer Vereine, zur Einreiseverhinderung und Aufenthaltsbeendigung militanter Extremisten, zur biometriegestützten Identifizierung sowie zum Sabotageschutz.
Die präventive Ausrichtung des Strafrechts wurde insbesondere im Bereich der „Organisationsdelikte“ mit der Anwendung auf ausländische terroristische Vereinigungen geschärft.
Bundesweit wurden Konzepte zur Prävention sowie zur Zusammenarbeit von Polizei, Nachrichtendiensten und Justiz umgesetzt, das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet, eine gemeinsame Antiterrordatei (ATD) geschaffen und dem Bundeskriminalamt zusätzliche Kompetenzen zur Abwehr von Gefahren übertragen, die durch internationalen Terrorismus drohen.
Die Nutzung des Internet als Kommunikationsmedium von Terroristen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das Internet ermöglicht einen raschen und kostengünstigen Austausch von Informationen. Zudem kann über das Internet eine weltweite Öffentlichkeit mit vergleichsweise geringem Aufwand erreicht werden. Auf Grund dieser Funktionen nutzen Terroristen das Internet
Das Internet ist damit auch für die Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende Erkenntnisquelle.
Um die Ressourcen der zuständigen Bundesbehörden bei der Beobachtung des Internet gemeinsam zu nutzen und zu bündeln, wurde unter Federführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Beginn des Jahres 2007 der Betrieb des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ) in Berlin-Treptow aufgenommen. An diese gemeinsame Einrichtung sind Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und der Generalbundesanwältin entsandt.