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Artikel 01.04.2009 Feu­er­wehr

Die Feuerwehr hat innerhalb des deutschen Notfallvorsorgesystems die Aufgabe, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten.

Sie ist bundesweit über die zentrale Notrufnummer 112 erreichbar.

Deutschland verfügt im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr über ein flächendeckendes System von Feuerwehren. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Feuerwehrwesen bei den Ländern liegt, bestehen hinsichtlich der Organisation und der Finanzierung zahlreiche Unterschiede.

Arten der Feuerwehren in Deutschland:

  • Freiwillige Feuerwehren

    (FF), Anzahl: ca. 24.000

    Eine FF ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt.

  • Werkfeuerwehren

    (ca. 900)

    Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder staatlich anerkannte private Feuerwehren zur Sicherung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie bestehen aus haupt- oder nebenberuflichen Kräften. Auch eine Flughafen-Feuerwehr ist eine Werkfeuerwehr.

  • Betriebsfeuerwehren

    (ca. 300)

    Eine Betriebsfeuerwehr unterliegt weder staatlichen Auflagen noch ist sie staatlich anerkannt. Sie wird z.B. aus versicherungstechnischen Gründen in solchen Betrieben aufgestellt, die noch nicht zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr verpflichtet sind. Zumeist werden dafür Freiwillige aus eigenen Mitarbeitern rekrutiert.

  • Berufsfeuerwehren

    (BF), Anzahl: ca. 100

    Eine BF ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus hauptamtlichen Einsatzkräften besteht.

  • Pflichtfeuerwehren

    (ca. 5)

    Die Pflichtfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die dann eingerichtet wird, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt. Um den Brandschutz vor Ort dennoch zu gewährleisten, können in diesem Fall geeignete Personen von der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden.

  • Jugendfeuerwehren

    (DJF)

    Die Deutsche Jugendfeuerwehr ist die Nachwuchsabteilung in einer Freiwilligen Feuerwehr.

  • Bundeswehr-Feuerwehr



    Die Bundeswehr-Feuerwehr ist eine feuerwehrtechnische Einrichtung der Bundeswehr, die bei besonderen Gefahrenschwerpunkten aufgestellt wird. In der Regel übernehmen jedoch ortsansässige Feuerwehren den Brandschutz.

Der Personalstand der deutschen Feuerwehren beträgt aktuell etwa 1,1 Millionen Aktive. Zusätzlich sind 250.000 Personen in den Jugendfeuerwehren organisiert. Die Freiwilligenquote liegt bei 96%, der Anteil der Frauen bei 10%.

Die Feuerwehren in Deutschland leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung; sie sind tragendes Element des Katastrophenschutzes. Ihre Aufgaben lassen sich unten den Schlagworten retten, löschen, bergen, schützen zusammenfassen, wobei unter „schützen“ vor allem Maßnahmen zu verstehen sind, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern oder minimieren sollen (vorbeugender Brandschutz).

Spitzenverband der deutschen Feuerwehren ist der Deutsche Feuerwehrverband (DFV).

Gemäß den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (§ 12 ZSKG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, ABC- und Sanitätswesen. Das gemeinsam mit den Ländern erarbeitete neue Ausstattungskonzept des Bundes sieht, neben der Konzentration auf Spezialfahrzeuge für besondere Gefahrenlagen, auch die Beschaffung ergänzender Einsatzfahrzeuge in den Bereichen Brandschutz und Betreuung als Unterstützungskomponente vor (Löschgruppenfahrzeuge, Gerätewagen Logistik Wasserversorgung, Gerätewagen Betreuung, Betreuungs-Kombi). Von den hochmodernen Fahrzeugen, die der Bund den Ländern dafür zur Verfügung stellt, werden insbesondere die Feuerwehren profitieren.

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