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Der Selbstschutz umfasst alle Maßnahmen der Bevölkerung, die geeignet sind, die in ihrem engeren Wohn- und Arbeitsbereich in einem Verteidigungsfall oder im Fall eines besonders schweren Schadensereignisses drohenden oder eingetretenen Schäden, insbesondere an Leben und Gesundheit, lebenswichtigen Einrichtungen und Gütern zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen.
Bei Eintritt eines Schadensereignisses ist der Betroffene in der Regel zunächst auf sich allein gestellt. Es gilt daher, sich selbst zu helfen oder die Hilfe von Nachbarn oder zufällig Anwesenden nutzen zu können. Diese erste Phase der Selbsthilfe muss wirksam sein und geeignet, die Zeit bis zum Eintreffen organisierter Hilfe zu überbrücken. Andererseits kann jeder auch selbst der Nachbar sein, der einer Person in unmittelbarer Nähe zunächst helfen muss.
Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie Förderung des Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden. Für die Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung sowie in den sonstigen Angelegenheiten des Selbstschutzes können die Gemeinden sich der nach § 26 ZSKG mitwirkenden Organisationen bedienen. Die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden werden durch die Behörden der allgemeinen Verwaltung auf der Kreisstufe unterstützt. Im Verteidigungsfall können die Gemeinden allgemeine Anordnungen über das selbstschutzmäßige Verhalten der Bevölkerung bei Angriffen treffen. Die Anordnungen bedürfen keiner besonderen Form.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet seit seiner Errichtung Lehrgänge zum Selbstschutz an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) an und unterstützt durch finanzielle Förderprogramme die Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten bei den Hilfsorganisationen. Daneben werden die Informationsbroschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ sowie diverse Merkblätter wie „Selbstschutzinformation“ und Faltblätter wie „Unwetter-Vorsorge und Selbsthilfe“ allgemein angeboten und Interessierten zur Verfügung gestellt.
Trotz aller Vorbereitung der Behörden und Hilfeleistungsorganisationen, trotz guter Ressourcenausstattung und Vorsorgeplanung können sich auch hierzulande Großschadensereignisse und Katastrophen ereignen, bei der die Mithilfe der Bevölkerung in Form adäquaten Verhaltens und die Eigenverantwortung des Bürgers in Form von Selbstschutz und Selbsthilfe zwingend gefordert sind.
Für diesen Extremfall sind nachfolgende Fragen zu stellen: Wie sind Sie als Bürger auf solche Ereignisse vorbereitet? Was können Sie tun, um sich und Ihre Familien, Freunde, Kollegen und andere Mitmenschen in extremen Gefahrensituationen zu schützen? Was können Sie tun, um die Hilfs- und Rettungskräfte zu unterstützen? Welche Schulungen, Hilfsmittel, Tipps und Ratschläge gibt es, die Ihnen in diesen Situationen weiterhelfen können?
Alleine an Ihrem Wohnort (Gemeinde/Stadt) gibt es mehrere Stellen, mit denen Sie in Kontakt treten können, um eine sachgerechte Antwort auf diese Fragen zu bekommen. Es sind in erster Linie die örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen wie ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD, die Ihnen wertvolle Tipps geben, aber auch Schulungen zum Selbstschutz, zur Selbsthilfe und zur medizinischen Ersten Hilfe anbieten können. Des Weiteren können Ihnen die lokalen Behörden (z.B. Ordnungsämter, Umweltämter, Ämter für Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz u. a.) Auskünfte über besondere Gefährdungen in ihrer näheren Umgebung geben (zum Beispiel darüber, ob Sie in hochwassergefährdeten Gebiet leben und wie Sie sich besser schützen können).
Hinweise zum Verhalten im öffentlichen Nahverkehr, z.B. in Zeiten erhöhter Gefährdungen, geben Ihnen die städtischen Verkehrsbetriebe. Sehr effektiv ist es, bereits Kinder möglichst früh mit den Maßnahmen richtigen Verhaltens im Gefahrenfall, zum Eigenschutz und zur Ersten Hilfe zu konfrontieren. Kinder lernen schnell und zielgerichtet und vergessen die zentralen Lernaussagen, z.B. der Ersten Hilfe, in späteren Lebensjahren nur selten. Auch hier bieten die Hilfsorganisationen, z.B. in Schulen, Ausbildung und Schulung an. Informationen darüber sowie über die Möglichkeit eigener aktiver ehrenamtlicher Mitarbeit erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr oder Ihrer Hilfsorganisation vor Ort.