Nach dem Abbau des Zivilschutz-Sirenennetzes Anfang der 90er- Jahre, einigten sich Bund und Länder darauf, bei Großschadenslagen, Katastrophen und im Verteidigungsfall nur noch den Rundfunk als Hauptwarnmittel einzusetzen. Die Nutzung des Rundfunks bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Nachteilig bei einer Warnung über den Rundfunk ist allerdings der fehlende Weckeffekt. Als Ersatz für das frühere Sirenenwarnsystem, das einen Weckeffekt hatte, wird deshalb die Entwicklung von Warnsystemen mit Weckeffekt betrieben.
Für eine schnelle Übermittlung der Warnungen zu den Rundfunkmedien steht dem Bund und den Ländern das Satellitengestütze Warnsystem (SatWaS) zur Verfügung.
Wenn vorhanden, können für die Alarmierung der Bevölkerung in Gebieten bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential (Hochwassergebiete, Kernkraftwerke, Chemiewerke), auch Sirenen eingesetzt werden. Hierbei ist es auch Sache der Länder, die nötigen Alarmierungsmittel, also z. B. Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge oder ähnliches vorzuhalten.
Die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder bzw. Stadtstaaten.
In einem Verteidigungsfall erfasst der Bund die besonderen Gefahren für die Bevölkerung (Luftkriegs- und großflächige radioaktive Gefahren) und die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen im Auftrag des Bundes auch vor diesen besonderen Gefahren.