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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Gefahren"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Zuständigkeiten"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Krisenkommunikation"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Selbstschutz"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Ehrenamt"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Gefahren"

Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf die Häufigkeit von Naturkatastrophen?

Einige der Folgen der globalen Erwärmung sehen wir schon heute: Wetterextreme treten häufiger auf, es kommt vermehrt zu Überschwemmungen und Stürmen.
Neben den extrem warmen Sommern stellt man auch jetzt schon einen weiteren Trend fest: Die Stürme werden immer stärker und verwüsten zum Teil ganze Städte. In Deutschland haben sowohl der Orkan Lothar im Jahr 1999 als auch der Orkan Kyrill im Jahr 2007 gezeigt, was in Zukunft auf uns zukommen könnte, sollte die globale Erwärmung weiter in diesem Maße zunehmen. Sie erreichten Windgeschwindigkeiten von bis zu 120 Kilometer pro Stunde. In Nordeuropa werden sich die Wetterextreme aber vermutlich nicht so stark bemerkbar machen wie in wärmeren Regionen unserer Erde.

Was ist der Nationale Pandemieplan?

Der nationale Pandemieplan gibt einen Rahmen vor, der die Grundlage für die Pandemiepläne der Länder und die Ausführungspläne der Kommunen bildet. Mit der Erarbeitung der Influenzapandemiepläne der Länder erfolgt eine Konkretisierung der im Nationalen Influenzapandemieplan vorgesehenen Maßnahmen für das jeweilige Land. Diese stellen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes dar und unterstützen die Planungen auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus enthalten die Landespandemiepläne Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die verantwortlichen Einrichtungen und Ebenen. Die Öffentlichkeit wird zeitnah über die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich einer Influenzapandemie und den Stand der Vorbereitungen informiert.

Was sind kritische Infrastrukturen?

Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Welche Organisationen Einrichtungen gehören zu den kritischen Infrastrukturen?

Zu den Kritischen Infrastrukturen gehören:
• Transport und Verkehr
• Energie (Elektrizität, Öl, Gas)
• Informationstechnik und Telekommunikation
• Finanz-, Geld- und Versicherungswesen
• Gefahrstoffe
• Medien, Wissenschaft und Kultur
• Behörden und Verwaltung

Gibt es in Deutschland noch Bunker?

Ja, derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland noch rund 2000 sog. öffentliche Schutzräume. Die mit Bundesmitteln errichteten Mehrzweckanlagen sowie die nach dem Zweiten Weltkrieg ertüchtigten Bunker hatten ursprünglich den Zweck, einen Grundschutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. Sie boten ca. 2 Mio. Menschen Platz. Die veränderte Sicherheitslage nach dem Wegfall der Ost-West-Bedrohung jedoch hat zu der Erkenntnis geführt, dass die vorhandenen Schutzräume den aktuellen Bedrohungsanforderungen nicht mehr entsprechen. Die Bundesregierung hat daher im Einvernehmen mit den Ländern im Jahre 2007 entschieden, den öffentlichen Schutzraumbau flächendeckend aufzugeben. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre wurden keine neuen Schutzräume errichtet.

Im Rahmen einer sukzessiven Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume werden zunächst alle bundeseigenen Schutzraumanlagen aufgegeben. Einzelne Bunker können in Kürze käuflich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben werden. Bis Ende 2009 wurden zu diesem Zweck rund 200 bundeseigene Hoch- und Tiefbunker entwidmet und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die BImA übergeben. Die BImA ist für die Verwertung zuständig. Ansprechpartner für den Ankauf von Bunkergrundstücken sind auf der Homepage der BImA unter www.bundesimmobilien.de zu finden.

Was ist das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum?

Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) werden die Analysespezialisten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zentral zusammengeführt. Daneben arbeiten auch der Bundesnachrichtendienst, die Kriminal- und Verfassungsschutzämter der Länder, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt, der Militärische Abschirmdienst, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Generalbundesanwalt im GTAZ mit und sind in die Arbeitsabläufe des Terrorismusabwehrzentrums eingebunden.

Welche Aufgaben hat das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum?

Das Terrorismusabwehrzentrum verfügt über exzellente Bedingungen, um einen Informationsaustausch in Echtzeit sowie schnelle und zielgerichtete Analysen aktueller Gefährdungshinweise und die Abstimmung operativer Maßnahmen bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus gewährleisten zu können.

Was bedeutet LÜKEX?

LÜKEX steht für die Länderübergreifende Krisenmanagement Exercise. Es handelt sich hierbei um eine Krisenmanagementübung des Bundes und der Bundesländer auf der strategischen Ebene, in die Ministerien, Bundesbehörden, Hilfsorganisationen, Verbände und Wirtschaftsunternehmen einbezogen sind. Beübt werden insbesondere das Zusammenwirken der Bundesressorts mit den originär zuständigen Ländern. Wissenschaft und Forschung begleiten und unterstützen diese Übungen durch fachliche Beratung.

Wie oft finden LÜKEX – Übungen statt?

LÜKEX – Übungen werden alle 2 Jahre unter wechselnder Länderbeteiligung durchgeführt. Im Jahr 2004 wurde die erste länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung unter diesem Namen begonnen und mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Eine weitere groß angelegte Übung folgte im Jahr 2007. Inzwischen konnte mit allen 16 Bundesländern die Koordination und Kooperation in der Bewältigung von unterschiedlichsten übergreifenden Bedrohungsszenarien geübt werden.
Die Dimension der Übungen wird durch mehrere tausend Teilnehmer pro Übung deutlich.

Sind Tierseuchen gefährlich für den Menschen?

Einige Tierseuchen werden als gemeingefährlich eingestuft, z.B. wenn sie sehr große wirtschaftliche Folgen haben können oder auch wenn sie eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bedeuten können. Zu diesen Seuchen zählen z.B. Schweinegrippe, Schweinepest, Geflügelpest, BSE, Tollwut oder Tuberkulose sowie Maul- und Klauenseuche.

Kann ich als Bürger dazu beitragen, die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern?

Als Bürgerin/Bürger können Sie durch ein paar einfache Verhaltensregeln dazu beitragen, die Ausbreitung von Seuchen so weit wie möglich zu verhindern:

  • von Reisen keine Lebensmittel tierischer Herkunft mitbringen
  • auf Urlaubssouvenirs wie Tiertrophäen und Felle verzichten
  • nach der Rückkehr aus seuchengefährdeten Gebieten die Kleidung umgehend waschen
  • keine fremden Tierhaltungen betreten; keine Tiere füttern

Wo finde ich Informationen über öffentliche Schutzräume?

Neben Mehrzweckanlagen (Tiefgaragen, Bahnhöfe) existieren sog. Schutzräume mittlerer Größe, Schulschutzräume, ehemalige Hilfskrankenhäuser sowie Bunker und Stollen. Öffentliche Schutzräume werden häufig nach dem Prinzip der Doppelnutzung auch für friedensmäßige Zwecke genutzt, z.B. Katastrophenschutz, Vereine etc. Die Schutzräume sind regional über alle alten Bundesländer verteilt. Rund 200 Schutzraumanlagen stehen im Eigentum des Bundes, der Rest ist in kommunaler oder privater Hand mit Nutzungsrecht des Bundes. Eine Übersicht über die verschiedenen noch bestehenden Schutzraumarten und ihre Anzahl sowie weitere Informationen (ohne Lagedaten einzelner Schutzräume) sind auf der Homepage des BBK unter www.bbk.bund.de zu finden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Zuständigkeiten"

Kann ich als Bürger direkt mit dem Lagezentrum kommunizieren, z. B. anrufen um Hinweise zu geben?

Nein, Bürgeranfragen oder –eingaben können nur über das Bürger-Service-Zentrum bzw. den Bürgerservice des BMI erfolgen. Ein direkter Kontakt mit dem Lagenzentrum ist leider nicht möglich.

Woher bekommt das Lagezentrum seine Informationen?

Es erfolgt zu den relevanten Themen ein ständiger, amtlicher Informationsaustausch mit den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, meist auf ministerieller Ebene, sowie mit den eigenen Geschäftsbereichsbehörden des BMI. Zusätzlich werden nicht - amtliche Meldungen, z. B. Meldungen von Presseagenturen, herangezogen.

Wie unterstützt der Bund die Länder bei der Gefahrenabwehr?

Der Bund unterstützt die Länder bei besonders großflächigen Schadenslagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise (Information, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen). Zugleich findet lagebedingt eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei Fahndungsmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen (z.B. im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum) statt.

Darüber hinaus übernehmen die Krisenstäbe der Ressorts der Bundesregierung bei länderübergreifenden, nationalen Gefahren- oder Schadenslagen eine koordinierende Funktion.

Wer ist für die Gefahrenabwehr in Deutschland zuständig?

Die Regelungen von Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr (polizeilich und nichtpolizeilich) obliegen gemäß Artikel 30 Grundgesetz in Verbindung mit der Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 70 ff Grundgesetz, den Ländern, soweit es sich nicht um Verteidigung im Sinne des Art. 73 Nr. 1 Grundgesetz handelt.

Was ist der Krisenstab des Bundesministeriums des Innern?

Der Krisenstab des Bundesministeriums des Innern ist eine besondere Aufbauorganisation, in der abteilungsübergreifend Kompetenzen des BMI zur Bewältigung von besonderen Lagen unter einer einheitlichen Leitung gebündelt werden. Er ist das zentrale Krisenreaktionsinstrument des BMI, dessen Struktur auch die Grundlage für gemeinsame Krisenstäbe mit anderen Ressorts bildet.

Welche Aufgaben hat der Krisenstab des Bundesministerium des Innern?

Die Aufgaben des Krisenstabes in besonderen Lagen sind Beratung, Information und Unterstützung der Leitung des Hauses, die Umsetzung der Entscheidungen der Hausleitung, sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des BMI. In länderübergreifenden Krisenlagen können auf Wunsch der betroffenen Länder koordinierende und unterstützende Maßnahmen des Bundes veranlasst werden.

Welches Ressort ist auf Bundesebene federführend?

Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Ressort in der Koordinierung zwischen Bund und Ländern federführend.

In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen (z.B. organisatorisch-technische Vorbereitungen, Erreichbarkeitsregelungen) getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können.

Welche Aufgaben haben die Krisenstäbe des Bundes?

Der Krisenstab des federführenden Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder Schadenslage betroffenen Ländern. Zugleich gewährleisten die anderen Ressorts, dass kurzfristig Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts entsandt werden können.

Welche Rolle nimmt der Bund im Nationalen Krisenmanagement ein?

Bei länderübergreifenden, nationalen Gefahren- oder Schadenslagen besteht die Notwendigkeit, eine Vielzahl von unterschiedlichen Führungs- und Kommunikationsstrukturen des Bundes und der Länder zu einem gesamtstaatlichen Krisenmanagement zusammenzuführen.

Was ist die „Interministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder?

Die Interministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder ist ein Beratungsgremium des Krisenstabes im BMI, des gemeinsamen Krisenstabes des BMI mit dem BMG und des gemeinsamen Krisenstabes des BMI mit dem BMU, das bei lang anhaltenden, länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen mit hohem Abstimmungs- und Beratungsbedarf, die nach Art und Umfang mit den sonstigen Verfahren und Einrichtungen der Krisenbewältigung von Bund und Ländern voraussichtlich nicht bewältigt werden, einberufen wird.

Welche Aufgaben hat der gemeinsame Krisenstab des Bundesministeriums des Innern mit dem Bundesministerium für Gesundheit?

Im Interesse einer effizienten ressortgemeinsamen Krisenbewältigung war das BMI bestrebt, für besondere nationale Lagen neue Strukturen des Krisenmanagements zu entwickeln. In diesem Sinne haben BMI und BMG im Falle einer Pandemie und des Bioterrorismus auf die Bildung eines gemeinsamen Krisenstabes nach dem Modell des Krisenstabes BMI verständigt.

Wer sind die Mitglieder der Interministeriellen Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder?

Sie setzt sich aus Vertreterinnen oder Vertretern der betroffenen Bundesressorts, einschließlich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, und der betroffenen Länder zusammen. In Abhängigkeit von der Gefahren- und Schadenslage können auch Sachverständige hinzugezogen werden.

Welche Aufgaben hat der gemeinsame Krisenstab des Bundesministeriums des Innern mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit?

Im Interesse einer effizienten ressortgemeinsamen Krisenbewältigung war das BMI bestrebt, für besondere nationale Lagen neue Strukturen des Krisenmanagements zu entwickeln. In diesem Sinne haben sich BMI und BMU im Falle von gravierenden Gefahren- und Schadenslagen durch Straftaten mit radioaktiven Stoffen sowieBMI und BMG im Falle einer Pandemie und des Bioterrorismus auf die Bildung eines gemeinsamen Krisenstabes nach dem Modell des Krisenstabes BMI verständigt.

Welche Aufgaben haben gemeinsame Krisenstäbe?

Durch die Bildung gemeinsamer Krisenstäbe werden ressortspezifische Fähigkeiten gebündelt und ein einheitlicher ressortgemeinsamer Krisenbewältigungsansatz gewählt, der die Möglichkeiten einräumt, alle vorhandenen Handlungsoptionen ergänzend auszunutzen. Sie bilden die Ausnahme zu dem sonst gültigen Ressortprinzip.

Was ist die Schutzkommission des BMI?

Kommission beim Bundesministerium des Innern. Sie berät die Bundesregierung, sowie auch die Innenministerkonferenz der Länder, in wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung.

Wer ist Mitglied in der Schutzkommission des BMI?

Die Mitglieder und Gäste der Schutzkommission sind ausgewiesene Experten aus den Fachbereichen Naturwissenschaften und Technik, Medizin und Sozialwissenschaften. Mitglied wird man durch Ernennung/Berufung durch den Bundesinnenminister auf Vorschlag der Schutzkommission.

Was macht das Lagezentrum des BMI?

Das Lagezentrum des BMI ist kein Einsatz führendes Lagezentrum, wie z. B. bei Polizeien oder Feuerwehren, sondern ein Informationslagezentrum. D. h. hier werden in erster Linie Informationen zu den das BMI betreffenden Themen im Hinblick auf fachliche oder politische Relevanz aufgenommen, weitergeleitet, gesammelt, zusammengestellt und aufbereitet.

Welche Aufgaben hat die Interministerielle Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder?

Die IntMinKoGr hat bei lang anhaltenden, länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen mit hohem Abstimmungs- und Beratungsbedarf die Aufgabe, auf eine bundesressort- und länderübergreifende Vorgehensweise hinzuwirken und auf Grund von Fachexpertisen die im Krisenmanagement Handelnden zu beraten. Dazu sind insbesondere

  • gemeinsame Lageeinschätzungen, Risikobewertungen und Prognosen,
  • gemeinsam getragene, lageangepasste Handlungsempfehlungen und
  • eine abgestimmte Bund - Länder - Kommunikationsstrategie

zu erarbeiten.

Ein Beispiel für die Einberufung der IntMinKoGr. („Pandemie“) finden Sie hier.

Wo finde ich weitere Informationen zum Nationalen Krisenmanagement?

Einen Überblick über die Rolle und Aufgaben des Bundes im Nationalen Krisenmanagements bietet Ihnen die Handreichung des BMI „System des Krisenmanagements in Deutschland“, die Sie kostenlos auf der Internetseite des BMI herunterladen können.

Für den Download klicken Sie bitte hier.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Krisenkommunikation"

Ich bin hör- und sprachgeschädigt! Wie kann ich einen Notruf absetzen?

Für hör- und sprachgeschädigte Menschen besteht die Möglichkeit, einen Notruf per Fax abzusetzen. Dazu sollte die Telefax Vorlage des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. verwendet werden. Weitere Hinweise dazu und die Telefax Vorlagen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V.

Wie erreiche ich in Deutschland die Rettungsdienste?

Seit Dezember 2008 erreichen die EU - Bürger die Notrufdienste aus allen Fest- und Mobilfunknetzen in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebührenfrei unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112.

Wo finde ich im Gefahren- und Katastrophenfall Informationen über das Ereignis und / oder Verhaltenshinweise?

Über Gefahren- und Schadensfälle wird in der Regel sehr schnell in den Medien (Fernsehen und Rundfunk) berichtet. Darüber hinaus bietet auch das Internet zu-nehmend die Möglichkeit, sich sehr schnell und umfassend zu informieren. Weiterreichende Informationen, und im Bedarfsfalle auch Verhaltenshinweise für die Bevölkerung, finden Sie unter anderem auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (Bevölkerungsschutzportal), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Technischen Hilfswerkes THW).

Wo finde ich allgemeine Hinweise zu Gefahren- und Schutzmöglichkeiten?

Zu allen Fragen potenzieller Gefahren und Schutzmöglichkeiten hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) das deutsche Notfall – Vorsorgeinformationssystem „deNIS“ eingerichtet. Es bietet im Internet unter (www.denis.bund.de) Informationen und Links zu den Bereichen der privaten Notfallvorsorge. „deNIS“ bietet die Zusammenstellung, Aufbereitung und Bereitstellung dieser Informationen, gibt Hinweise zum richtigen Verhalten und unterstützt die Suche im Internet.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“, die Sie kostenlos auf dieser Homepage und der Homepage des BBK herunterladen können.

Wie werde ich im Notfall oder bei einer Katastrophe gewarnt?

Nach dem Abbau des Zivilschutz-Sirenennetzes Anfang der 90er- Jahre, einigten sich Bund und Länder darauf, bei Großschadenslagen, Katastrophen und im Verteidigungsfall nur noch den Rundfunk als Hauptwarnmittel einzusetzen. Die Nutzung des Rundfunks bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Nachteilig bei einer Warnung über den Rundfunk ist allerdings der fehlende Weckeffekt. Als Ersatz für das frühere Sirenenwarnsystem, das einen Weckeffekt hatte, wird deshalb die Entwicklung von Warnsystemen mit Weckeffekt betrieben.
Für eine schnelle Übermittlung der Warnungen zu den Rundfunkmedien steht dem Bund und den Ländern das Satellitengestütze Warnsystem (SatWaS) zur Verfügung.
Wenn vorhanden, können für die Alarmierung der Bevölkerung in Gebieten bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential (Hochwassergebiete, Kernkraftwerke, Chemiewerke), auch Sirenen eingesetzt werden. Hierbei ist es auch Sache der Länder, die nötigen Alarmierungsmittel, also z. B. Sirenen, Lautsprecherfahrzeuge oder ähnliches vorzuhalten.
Die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder bzw. Stadtstaaten.
In einem Verteidigungsfall erfasst der Bund die besonderen Gefahren für die Bevölkerung (Luftkriegs- und großflächige radioaktive Gefahren) und die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen im Auftrag des Bundes auch vor diesen besonderen Gefahren.

Wie erhalte ich Warnhinweise, wenn ich in der Bahn unterwegs bin?

Über SatWaS werden amtliche Gefahrendurchsagen von Bund und Ländern an die Medien weitergegeben. Zeitgleich erhält das Sicherheitszentrum der DB AG diese amtlichen Gefahrendurchsagen und leitet diese umgehend an die betroffenen regionalen Einsatzzentren weiter. Diese stellen sicher, dass Reisende auf Bahnhöfen und in Zügen die amtlichen Hinweise erhalten. Das Sicherheitszentrum der DBA AG ist an 365 Tagen rund um die Uhr besetzt. Hier laufen neben allen bahninternen Erkenntnissen auch die Informationen der Sicherheitsbehörden zusammen.

Welche gültigen Sirenensignale gibt es in Deutschland?

Zum Teil werden durch die Länder in Gebieten, bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential (Hochwassergebiete, Kernkraftwerke, Chemiewerke) für die Alarmierung der Bevölkerung auch Sirenen eingesetzt.
Bundeseinheitliche Sirenensignale und bundeseigene Sirenen gibt es aber seit dem Abbau des alten Zivilschutz-Sirenennetzes nicht mehr.
Es ist Sache der zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Länder, in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte, die Nutzung und die Bedeutung ihrer Sirenen für die örtliche Alarmierung und Warnung festzulegen.
Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit in der Regel das Feuerwehrsignal „zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute“ verwendet. Dieses Sirenensignal richtet sich nicht an die Bevölkerung. Anders das Sirenensignal „Einminütiger Heulton“, das die Bedeutung hat, „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten“. Es richtet sich an die Bevölkerung in Gebieten mit besonderem Gefahrenpotential, ist aber nicht bundesweit vorhanden. Teilweise hat dieses Signal je nach dem örtlichen Gefahrenrisiko auch eine spezielle Bedeutung, z.B. "Sofort Türen und Fenster schließen, Aufenthalt im Freien vermeiden, Radio einschalten und auf Durchsagen achten!"
Die Auslöseverantwortung und die Festlegung der Bedeutung für diese Sirenensignale liegt bei den Kreisen, z.T. auch den Gemeinden. Die Gemeinden legen auch die periodischen
Funktionstests für diese Sirenen fest. In der Regel informieren sie von Zeit zu Zeit die Bevölkerung in Broschüren oder in ihren Internet-Auftritten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich benutzten Sirenensignale und deren Bedeutung. Auskunft geben auch die zuständigen Landratsämter.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Selbstschutz"

Was bedeutet Selbstschutz?

Selbstschutz ist die Vorsorgeplanung der Gemeinden für die Selbsthilfe von Bevölkerung, Betrieben und Behörden vor den besonderen Gefahren, die in einem Verteidigungsfall drohen. Selbsthilfe ist die Eigenhilfe der Bevölkerung.

Wohin muss ich mich wenden um Antworten auf meine Fragen zum Selbstschutz zu bekommen?

An Ihrem Wohnort (Gemeinde/Stadt) sind in erster Linie die örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen wie ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD die zuständigen Stellen, die Ihnen wertvolle Tipps geben, aber auch Schulungen zum Selbstschutz, zur Selbsthilfe und zur medizinischen Ersten Hilfe anbieten können.

Wie kann ich für den Notfall vorsorgen?

Informationen zur Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in seiner Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ sowie in weiteren Falt- und Merkblättern allen Interessierten zur Verfügung. Diese können Sie unter „Veröffentlichungen & Dokumente“ kostenlos als pdf. - Dokument“ herunterladen.

Was bedeutet Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe bezeichnet eine gegenseitige, unter Nachbarn gewählte Form der Hilfe und Unterstützung, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form von Geldzahlung verzichtet wird und stattdessen Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden. Bei Katastrophen oder sonstigen Unglücksfällen kann sich Nachbarschaftshilfe als besonders wichtig und wertvoll erweisen.

Wo werden Erste – Hilfe – Lehrgänge angeboten?

Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge in Deutschland sind u.a.
• Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
• Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
• Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
• Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
• Malteser Hilfsdienst (MHD)

Wo kann ich mich über die aktuelle Hochwasserlage in meiner Umgebung informieren?

Zur Hochwasserlage in Deutschland können Sie sich über die gemeinsame Initiative der deutschen Bundesländer „Länderübergreifendes Hochwasserportal“ im Internet (www.hochwasserzentralen.de) stets aktuell (in Realzeit) über die Hochwasserstände in den einzelnen Bundesländern, über länderübergreifende Hochwasserlagen sowie über Hochwasserstände in den Nachbarländern Deutschlands informieren.

Wie muss ich mich bei drohendem Hochwasser verhalten?

Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Informieren Sie ggf. Mitbewohner.

Welche Vorkehrungen muss ich treffen wenn das Hochwasser mein Haus zu überfluten droht?

Räumen Sie gefährdete Räume aus, dichten Sie gefährdete Türen, Fenster und Abflussöffnungen ab, sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab.

Wo finde ich Verhaltenshinweise zu Unwetterwarnungen?

In der Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ und in den Merkblättern

• allgemeine Hinweise zu starken Regenfällen
• Verhalten bei Gewittern
• Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen
• Verhalten nach einem Unwetter

gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Tipps und Hin-weise im Zusammenhang mit Unwettern.

Kann ich mit meinem Kraftfahrzeug eine überflutete Straße befahren?

Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.

Wo finde ich allgemeine Hinweise und Kontaktadressen zum Selbstschutz?

Kontakte für Fragen des Selbstschutzes sowie allgemeine Hinweise und Tipps zum Selbstschutz findet man auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Ehrenamt"

Ich interessiere mich für eine ehrenamtliche Mitarbeit bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. An wen kann ich mich wenden?

Bei Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement beim BBK oder THW, wenden Sie sich an den THW-Ortsverband in Ihrer Wohnortnähe. Nähere Hinweise finden Sie im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Homepage der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Ich interessiere mich für eine Praktikumsstelle bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Welche Möglichkeiten gibt es und wo kann ich mich bewerben?

Das THW bietet Praktikumsplätze in begrenzter Anzahl an. Wenden Sie sich hierzu an die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene hauptamtliche Dienststelle wie THW-Leitung, THW-Landesverband oder THW–Geschäftsstelle.

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