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Kirchen und Religions- gemeinschaften

Die Bundesregierung strebt eine gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden an.


Kirchen und Religionsgemeinschaften

Der ganz überwiegende Teil der Menschen in Deutschland gehört einer christlichen Kirche oder anderen Religionsgemeinschaften an. Dies zeigt, welche Bedeutung religiöse Gemeinschaften für die Menschen wie auch die Gesellschaft insgesamt nach wie vor haben. Mit ihren Glaubensüberzeugungen und den daraus abgeleiteten Wertvorstellungen bieten sie Orientierung für das Handeln des Einzelnen wie auch für das in Staat und Gesellschaft. Zugleich geben sie ihren Mitgliedern ein starkes Motiv, sich in Wohlfahrtsverbänden, Freiwilligendiensten und Ehrenämtern für andere Menschen einzusetzen.

Das Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist daher von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung.

Die Bundesregierung ist daher an einer guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland interessiert

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern für grundsätzliche Angelegenheiten des Staatskirchenrechts und Fragen der Beziehung zu den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständig (mit Ausnahme der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen, für deren Angelegenheiten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend ist).


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