Deutsche Einheit
Die friedliche Revolution in der DDR mündete im Herbst 1989 in den Fall der Mauer und den Zusammenbruch der SED-Herrschaft. Der Mut von Bürgerinnen und Bürgern in der damaligen DDR trug entscheidend zum Sturz der SED-Diktatur bei. Damit rückte zugleich die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands auf die politische Tagesordnung.
Der Weg zum Einigungsvertrag
Mit dem Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990 wurde der erste staatsrechtlich bedeutsame Schritt zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit getan.
Unmittelbar nach Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion begannen am 4. Juli 1990 in Berlin die Verhandlungen über den Einigungsvertrag.
Am 23. August beschloss die erste - und zugleich letzte - aus freien Wahlen hervorgegangene Volkskammer der DDR förmlich den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Bereits zuvor hatte die Volkskammer am 22. Juli 1990 die Wiedererrichtung der von der DDR 1952 aufgelösten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen beschlossen. Grundlage für die Vereinigung Berlins war Artikel 1 des Einigungsvertrags, dessen erster Absatz bestimmt: "Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin."
Die internationalen Aspekte der Wiedervereinigung Deutschlands wurden im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (dem so genannten Zwei-plus-Vier-Vertrag) vom 12. September 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der damaligen DDR, den USA, der damaligen UdSSR, Frankreich und Großbritannien geregelt.
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag verzichteten die vormaligen "Vier Mächte" auf die besonderen Rechte und Verantwortlichkeiten, die sie bei Kriegsende für Deutschland als Ganzes übernommen hatten; die Souveränität Deutschlands wurde damit uneingeschränkt wiederhergestellt (Artikel 7). Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird ausdrücklich nicht berührt (Art. 6).
Die Grenzen des vereinten Deutschland wurden beschrieben und als endgültig qualifiziert, es wurde festgestellt, dass das vereinte Deutschland in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag mit Polen die Grenze zwischen beiden Staaten bestätigen wird (Artikel 1). Dies geschah in der Folge durch den deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag vom 14. November 1990.
Mit seinen Bestimmungen nimmt der Zwei-plus-Vier-Vertrag die Funktion einer "friedensvertraglichen Regelung" ein, auf die im Potsdamer Protokoll vom 2. August 1945 sowie in weiteren Grundlagendokumenten zur rechtlichen Situation Nachkriegsdeutschlands verwiesen wurde.
Am 3. Oktober 1990 endete mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit die mehr als 40jährige Teilung Deutschlands.





