Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.
Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten kann ein Mensch mehrere oder auch keine Staatsangehörigkeit (sog. Staatenloser) haben.
In Deutschland regelt die Frage der Staatsangehörigkeit das Staatsangehörigkeitsrecht.





