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Spätaussiedler

Die Bundesregierung misst der Aussiedlerpolitik große gesellschaftspolitische Bedeutung bei. Sie ist sich ihrer historischen Verantwortung für die deutschen Minderheiten in Osteuropa und insbesondere in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bewusst.


Spätaussiedler

Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die deutsche Minderheit in den GUS- und MOE-Staaten.

Die Bundesregierung misst der Aussiedlerpolitik große gesellschaftspolitische Bedeutung bei. Sie ist sich ihrer historischen Verantwortung für die deutschen Minderheiten in Osteuropa und insbesondere in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bewusst. Vor diesem Hintergrund respektiert sie die Entscheidung jedes Einzelnen, seine Zukunft entweder in seiner derzeitigen Heimat zu gestalten oder im Rahmen der gesetzlichen Aufnahmebestimmungen nach Deutschland auszusiedeln.

Die Bundesregierung achtet auf einen sozialverträglichen Zuzug. Dies setzt Integration voraus. Die Integration ist daher der Schwerpunkt der Aussiedlerpolitik. Ziel ist es, die Aussiedler schnell und dauerhaft am sozialen, beruflichen und kulturellen Leben in Deutschland teilhaben zu lassen.

Andererseits unterstützt die Bundesregierung die Angehörigen der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten auch in Zukunft dabei, ihre wirtschaftliche, soziale und rechtliche Lage zu verbessern. Die Förderung der Minderheiten sollen die Menschen, die in ihrer Heimat bleiben, in die Lage versetzen, als eigenverantwortliche Bürger ihres Staates an dessen Aufbau mitzuwirken und aktiv an den Bindungen zu Deutschland teilzuhaben.

Dieser Verantwortung wird sie in Form von Unterstützungsleistungen in den Herkunftsländern in Form einer breit gefächerten Bleibehilfe gerecht, die dem Grundsatz: „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgt, sowie in Form von Aufnahme als Spätaussiedler in Deutschland, wenn die Anforderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) erfüllt sind. Wer sich entscheidet umzusiedeln, ist auch willkommen. Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen haben im Falle der Übersiedlung Anspruch auf Integrationsleistungen.


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