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Ministerium

Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.


Staatssekretäre

Neben dem Minister stehen an der Spitze des Bundesinnenministeriums zwei Parlamentarische und zwei beamtete Staatssekretäre.


Parlamentarische Staatssekretäre

Die Parlamentarischen Staatssekretäre unterstützen den Minister bei der Erfüllung seiner politischen Aufgaben.

Dabei pflegen sie besonders die Verbindung zum Bundestag und zum Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen, zu den Bundestagsfraktionen und deren Arbeitskreisen und zu den politischen Parteien. Der Minister legt fest, welche Aufgaben der jeweilige Parlamentarische Staatssekretär für ihn wahrnehmen soll.

In diesen Aufgabenbereichen sowie in den vom Minister bestimmten Einzelfällen erfolgt die Vertretung des Ministers durch die Parlamentarischen Staatssekretäre.

Sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein.

Der Bundeskanzler/ die Bundeskanzlerin schlägt dem Bundespräsidenten im Einvernehmen mit dem Bundesminister, für den der/die Parlamentarische Staatssekretär/-in tätig werden soll, die Ernennung vor.


Beamtete Staatssekretäre

Die beamteten Staatssekretäre sind die ranghöchsten Beamten im Ministerium. Sie tragen die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums nach den Richtlinien und Weisungen des Ministers und vertreten den Minister als Leiter dieser obersten Bundesbehörde nach innen und außen.

Da für diese Tätigkeit ein besonderes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen des Ministers notwendig ist, gehören die Staatssekretäre zu den so genannten politischen Beamten. Sie können auf Vorschlag des Ministers jederzeit durch den Bundespräsidenten ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.


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