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Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.


Neubau des Bundesministeriums des Innern

Information zum Neubauvorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur künftigen Unterbringung des BMI

Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist derzeit in Berlin in drei Liegenschaften untergebracht:

  • in der bundeseigenen Liegenschaft „Bundeshaus“
  • in Teilen der bundeseigenen Liegenschaft „Fehrbelliner Platz“ und
  • im Mietobjekt Alt-Moabit.

Der am 21.05.1997 mit Wirkung vom 01.07.1999 abgeschlossene Mietvertrag umfasst eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren und endet am 30.06.2029. Der Mietvertrag kann frühestens und einmalig zum 01.07.2012 mit einer Kündigungsfrist von 4 Jahren gekündigt werden.

Die jährlichen Mietkosten aus dem Mietvertrag belaufen sich derzeit auf rd. 8,13 Mio. EUR (20,46 Euro EUR / m²). Hinzu kommen Nebenkosten und Kosten für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für das Mietobjekt. 

Insbesondere seit den Anschlägen des 11. September 2001 genügt die kostenintensive Unterbringung des BMI in Berlin nicht den erhöhten Sicherheitsanforderungen des BMI als oberste Sicherheitsbehörde des Bundes.

Vor diesem Hintergrund wurden gemeinsam mit BMF und dem heutigen BMVBS

Überlegungen angestellt, ob und wie die Unterbringungssituation des BMI verbessert werden könne. Hierbei wurde Einvernehmen erzielt, dass - bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit - ein Neubauvorhaben als weiteres Pilotprojekt für die 2005 gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) realisiert werden solle. 

Im Ergebnis umfassender Wirtschaftlichkeitsvergleichsbetrachtungen anderer Unterbringungsalternativen wurde festgestellt, dass ein Neubau auf einem bundeseigenen Grundstück die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Diese Untersuchungen wurden vom Bundesrechnungshof und vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, die im Februar 2005 über dieses Vorhaben informiert wurden, umfassend begleitet und führten darüber hinaus zu weiteren Prüfungsaufträgen, die abzuarbeiten waren.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Bauherrin und künftige Vermieterin hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Bauplanung und Baudurchführung beauftragt.

Planungsgrundlagen waren:

  • die vom BMF und Haushaltsausschuss anerkannten Nutzeranforderungen
  • der siegreiche Wettbewerbsentwurfs des Architektenbüros Thomas Müller, Ivan Reimann Gesellschaft von Architekten mbH und
  • die vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Rahmenbedingungen, u. a. Einhaltung des vom BMF haushaltsmäßig anerkannten Raumbedarfs, der genehmigten Kostenobergrenzen sowie eine Flächeneffizienz von 1,7 zu 1 des Verhältnisses Bruttogrundfläche (BGFa) zu Nutzfläche (NFa).

Unter Federführung des BBR wurden die notwendigen Planungsunterlagen gemeinsam mit dem beauftragten Architektenbüro Müller/Reimann, den Fachplanern und dem Nutzer BMI erstellt.

Gemäß den Beschlüssen des Haushaltsausschusses vom 9. Mai 2007 und vom 12. Dezember 2007 erfolgte anfänglich die Aufstellung der Planungsunterlage (Entwurfsunterlage Bau) nur für Bauteil A, d.h. den Berliner Teil des BMI.

Nachdem der Haushaltsausschuss am 12. Dezember 2007 einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der bauabschnittsweisen oder gleichzeitigen Realisierung der Bauabschnitte (einschl. Bauteil B für den Bonner Teil des BMI) angefordert hatte, wurde insbesondere aufgrund der überzeugend dargestellten möglichen Kostenersparnisse in der 70. Sitzung am 4. Juni 2008 die Entscheidung zur Fortführung der Bauplanungen mit gleichzeitiger Realisierung der Bauabschnitte getroffen. Ebenso stimmte der Haushaltsausschuss einer Fortführung der vorgelegten Planungen zu einem zweigeschossigen Parkdeck zu.

Die auf dieser Grundlage erstellte Planungsunterlage wurde dem Haushaltsausschuss am 9. April 2009 zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Hierbei wurde die Einhaltung aller vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Rahmenbedingungen nachgewiesen. Der Bundesrechnungshof wurde vorab über die Inhalte der Bauplanung informiert.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat nunmehr - nach langer und intensiver Begleitung des Vorhabens - in seiner 97. Sitzung am 22. April 2009 beschlossen, als wirtschaftlichste Lösung einen Neubau für das BMI vorzusehen. 

Der Neubau soll auf dem in ca. 400 m vom Hauptbahnhof entfernten und in Sichtweite zum Kanzleramt liegenden bundeseigenen Grundstück entstehen, das derzeit teilweise noch als Busparkplatz von der Bundestagsverwaltung genutzt wird.

Begrenzt wird das Grundstück im Westen von dem ca. 9 m hohen Viadukt der Stadtbahn, im Norden von der ca. 4-5 m höher gelegenen Straße Alt-Moabit, im Osten von der Kastanienrampe und im Süden von der Ingeborg-Drewitz-Allee, die zur Wohnbebauung, der sog. Bundesschlange, führt.


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