Informationsgesellschaft
Das digitale Netz ist in zunehmendem Maße ein Ort unseres Zusammenlebens.
Die Netzpolitik des Bundesministeriums des Innern zielt darauf ab, Vertrauen, Freiheit und Sicherheit auch im Internet zu gewährleisten und hierdurch den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Bundesinnenminister hat zu den Perspektiven deutscher Netzpolitik in einem Dialog mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Netzgemeinde erste Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft entwickelt.
Für den Bund müssen auch die erfolgreiche Gestaltung der Informationsgesellschaft und eine moderne Netzpolitik „hinter der eigenen Haustür“ beginnen. Eine schlagkräftige und wirtschaftliche IT des Bundes ist daher wichtiger denn je. Seit 2008 steuert deswegen die im BMI verankerte IT-Beauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit den Ressorts im IT-Rat sowie mit der IT-Steuerungsgruppe des Bundes die IT-Geschicke der Bundesverwaltung. Kernhandlungsfelder sind die Festlegung von Architekturen, Standards und Methoden der IT sowie die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur.
Erfolgsbeispiel für die neuen Steuerungsstrukturen ist das IT-Investitionsprogramm. Im Rahmen des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung werden von 2009 bis 2011 500 Millionen Euro in die Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung und damit auch in die IKT-Wirtschaft investiert. Alle Ressorts und über 60 Behörden wirken an der Umsetzung der über 370 Maßnahmen mit. Die zentrale Programmsteuerung erfolgt durch den IT-Rat und die IT-Beauftragte der Bunderegierung. Dank der konstruktiven, ressortübergreifenden Abstimmung wird das IT-Investitionsprogramm zügig und effizient realisiert.
Die IT-Steuerungsstrukturen auf Bundesebene werden seit der Föderalismusreform II durch neue Strukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzt. Der in das Grundgesetz eingeführte Artikel 91c GG sowie der Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG (IT Staatsvertrag) - ist Grundlage für das neue politische Steuerungsgremium, den IT-Planungsrat. Im IT-Planungsrat arbeiten Bund, Länder und Kommunen nunmehr mit größerer Verbindlichkeit zusammen. Wichtige Aufgaben sind die
- Koordination der Zusammenarbeit in Fragen der Informationstechnik,
- Steuerung von E-Government-Projekten,
- Beschlussfassung über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, die auch per Mehrheitsentscheidung möglich ist sowie
- Planung und Weiterentwicklung des vom Bund zu errichtenden und zu betreibenden Verbindungsnetzes .
Der IT-Planungsrat setzt sich dafür ein, E-Government mit dem Ziel einer Nutzung des Internets zur einfachen und kostengünstigen Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten weiter zu befördern.
Ein zentrales Querschnittsthema auf allen Ebenen ist die IT-Sicherheit: Eine vertrauenswürdige, leistungsfähige und sichere IT ist für den Standort Deutschland unverzichtbar. Gemeinsam mit dem BSI setzt sich das BMI für eine angemessene IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung ein.
Mit dem notwendigen Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik können wir die IT als Ort der Wertschöpfung und der Innovationen erfahren und das sich ergebene gesellschaftliche und wirtschaftliche Potential ausschöpfen. Mit dem neuen Personalausweis und der De-Mail leistet das BMI z.B. entscheidende Beiträge, um die Sicherheit der IT voranzubringen und das Vertrauen zu stärken.





