Grundlagen der IT-Steuerung Bund
Der IT-Gipfel 2006 in Potsdam gab den Anstoß, die bisherige IT-Steuerung des Bundes kritisch zu betrachten und zu verbessern. Das Konzept wurde im Dezember 2007 vom Bundeskabinett beschlossen und wenige Tage später auf dem zweiten IT-Gipfel von der Bundeskanzlerin vorgestellt.
Der Kabinettbeschluss hat die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik sowie zwei neue Gremien, den Rat der IT-Beauftragten der Ressorts und die IT-Steuerungsgruppe des Bundes, geschaffen. Die neuen Steuerungsstrukturen wurden zügig etabliert und eine erste Bilanz der Arbeit ist vorgesehen.
Kernbereiche der neuen IT-Steuerung im Bund sind:
Zentrale Dienstleistungszentren des Bundes
Die heterogen aufgestellte IT der Bundesverwaltung wird bei leistungsstarken IT-Dienstleistern des Bundes zusammengefasst. Sie werden künftig die benötigten IT-Angebote nach einem einheitlichen Produktkatalog bereitstellen und nach festgelegten, vergleichbaren Standards arbeiten. Mit der Umsetzung des Dienstleistungskonzeptes wird ein Meilenstein in der Verwaltungsmodernisierung erreicht.
Green IT
Auf dem Gebiet des energieeffizienten Einsatzes von IT setzt der Bund Maßstäbe: Am 13. November 2008 verabschiedete der Rat der IT-Beauftragten die Green-IT-Ziele für die Bundesverwaltung. Hiernach soll u. a. der durch den IT-Betrieb verursachte Energieverbrauch bis zum Jahr 2013 um 40 Prozent reduziert werden. Die Projektgruppe "Green-IT" begleitet die Umsetzung.
Einheitliche Rahmenarchitektur
Die "Rahmenarchitektur IT-Steuerung Bund" ermöglicht eine – nicht nur auf technische Aspekte beschränkte – Konzeption und Realisierung leistungsfähiger und wirtschaftlicher IT-Landschaften in der Bundesverwaltung. Mit ihren Planungs- und Steuerungsinstrumenten, speziell mit dem jährlichen IT-Rahmenkonzept des Bundes, begründet sie eine "Unternehmensarchitektur", wie sie heute auch in vielen Bereichen der Wirtschaft praktiziert wird.
IT-Standards
Eine moderne, dienstleistungsorientierte und bürgernahe öffentliche Verwaltung ist heute nicht mehr ohne den Einsatz von Informationstechnik denkbar. Interoperable Informations- und Kommunikationssysteme sind die Vorraussetzung dafür, dass Verwaltungsprozesse wirtschaftlich, sicher und vertrauenswürdig abgewickelt werden können. Interoperabilität basierend auf offenen Standards und Spezifikationen ermöglicht das reibungsarme und medienbruchfreie Zusammenwirken verschiedener Technologien und Komponenten in verteilten Systemen.
In Kooperation mit Wissenschaft und Wirtschaft veröffentlicht die Bundesregierung die Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen (SAGA). Aus der Vielzahl der verfügbaren Alternativen empfiehlt SAGA eine begründete Auswahl an verbreiteten und bewährten technischen Standards für die Informationstechnik.
Im Rahmen der XÖV-Standardisierung erarbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verbindliche, einheitliche, fachspezifisch Standards für den elektronischen Datenaustausch innerhalb (G2G) und mit der öffentlichen Verwaltung (G2C, G2B) auf Basis der Extensible Markup Language (XML).
Open Source Software
Mit Open-Source-Software (OSS) liegt in vielen Anwendungsbereichen von Software eine innovative, sichere und kostengünstige Alternative vor. Das BMI unterstützt daher den Einsatz von OSS in der Verwaltung seit vielen Jahren durch praktische Hilfestellungen für die Behörden. Hierzu zählen insbesondere der Migrationsleitfaden und das Kompetenzzentrum für OSS im Bundesverwaltungsamt.





