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Voraussetzungen / Rechtlicher Rahmen

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland ist ohne das ehrenamtliche Engagement von über 1,7 Millionen freiwillig im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfern nicht denkbar.


Vorraussetzungen / Rechtlicher Rahmen

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland ist ohne das ehrenamtliche Engagement von über 1,7 Millionen freiwillig im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfern nicht denkbar.

Sie beweisen täglich in den unterschiedlichsten Einsätzen, in großen und weniger großen Notlagen in Deutschland und in aller Welt ihr Können. Immer wieder aufs Neue gewährleistet diese in der Welt einmalige ehrenamtliche Struktur des Bevölkerungsschutzes die Schlagkräftigkeit und die Effizienz des deutschen Hilfeleistungssystems. Die ehrenamtliche Arbeit in den verschieden ausgerichteten aber immer hoch professionell aufgestellten Organisationen zu fördern und für die Zukunft zu sichern ist erklärtes Ziel des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Sinkende Helferzahlen sind jedoch inzwischen zur zentralen Frage des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz geworden. Faktoren, die dazu beitragen, dass sich weniger Menschen ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz engagieren, sind:

  • Wertewandel in der Gesellschaft
  • Demographische Entwicklung
  • Ungewissheit über den Fortbestand der Wehrpflicht
  • Arbeitsplatzrestriktionen
  • Verändertes Freizeitverhalten

Aus diesem Grund müssen zwischen allen Akteuren neue Methoden, Verhaltens- und Verfahrensweisen diskutiert werden, um die engagierten Menschen in den bisherigen Einrichtungen und Gliederungen zu halten und parallel neue Aktive zu gewinnen. Ein Beispiel dafür ist der Dialog mit den Arbeitgebern: 

Helfen verlangt ein hohes Maß an persönlichem Engagement und sozialem Verantwortungsbewusstsein. Nicht nur von den Helferinnen und Helfern, sondern von der ganzen Gesellschaft, insbesondere den Arbeitgebern. Dies ist nur möglich, wenn durch den Dialog das gegenseitige Verständnis gestärkt wird. In den Organisationen, in denen sich die Helferinnen und Helfer engagieren, erwerben sie wesentliche Kenntnisse, z. B. in der ersten Hilfe und die Erfahrung, in schwierigen Situationen richtig zu reagieren. Diese Erfahrung und das erworbene Wissen sowie die anerkannte Bereitschaft zu sozialem Engagement und Hilfeleistung bringen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in ihre tägliche Arbeit ein. Im Rahmen der betrieblichen Sicherheitsvorsorge können sie die Arbeitgeber somit wirksam unterstützen. 

Der Bundesminister des Innern hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz bekannt. Der Bedeutung des Ehrenamtes wurde jetzt auch bei dem am 9. April 2009 in Kraft getretenen Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) Rechnung getragen. Mit der Aufnahme des Ehrenamtes als Grundlage des staatlichen Notfallvorsorgesystems in das Gesetz wurden die Voraussetzungen für Maßnahmen geschaffen, die dem besonderen Charakter des Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz gerecht werden und den Beitrag der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zur staatlichen Notfallvorsorge würdigen.

Angebote an die Jugend

Kinder- und Jugendarbeit nimmt in allen Hilfsorganisationen einen hohen Stellenwert ein. Unterschieden werden dabei generell zwei Wege:

  • Angebote und Projekte für Kinder und Jugendliche
  • Angebote und Projekte mit Kindern und Jugendlichen.

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche für die Arbeit und die Mitarbeit in einer Hilfsorgani-sation zu interessieren. Hier soll der Nachwuchs motiviert und der heranwachsende Mensch für die Thematik des Hilfeleistungssystems im Bevölkerungsschutz sensi-bilisiert werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erarbeitet derzeit eine Website für Kinder. Ziel der Kinderinternetseiten ist, die Selbsthilfefähigkeit der Kinder zu stärken und zu fördern. Weitere Ziele sollen sein, Kinder durch die spielerische Auseinandersetzung mit dieser Homepage über Notfälle und Katastrophen zu informieren, ihnen möglicherweise die Angst davor zu nehmen und  auch intuitiv Informationen über das deutsche Hilfeleistungssystem zu vermitteln. Außerdem soll generell das Interesse am Ehrenamt geweckt werden. 

Die Angebote der Hilfsorganisationen sind sehr vielfältig und bestehen aus einer Mischung von Spielen, Lernen, Ausprobieren und anderen helfen in einer bunt gemischten Gruppe. Den Jugendlichen soll neben dem Verantwortungsbewusstsein auch die Bedeutung von Zusammenhalt, Teamwork und sozialen Aufgaben vermittelt werden. 

Sportliche Aktivitäten, Basteln und Werken, Zeltlager und Fahrten, aktive Umweltschutzmaßnahmen aber auch Integrationskampagnen und Aufklärung gegen Rechts, Informationen über ein kind- und jugendgerechtes Deutschland in der Zukunft oder „U18“ - wählen unter 18, sind nur einige Ausschnitte aus dem breiten Themenfeld.

Helfen soll jungen Menschen als Wert vermittelt werden, so der Gedanke einiger Organisationen. Konzepte wie „Ersthelfer von Morgen“ oder „Kinder helfen Kindern“, richten sich an Kinder in Kindergärten und Grundschulen. In weiterführenden Schulen werden Mädchen und Junge  zu Schulsanitätern ausgebildet, die in ihrer Schule dann die Erstversorgung übernehmen bis der Rettungsdienst eintrifft. Damit lernen die jungen Leute nicht nur, wie sie sich aktuell im Schadensfall verhalten sollen, sondern werden zusätzlich zur Hilfeleistung motiviert, oder auf mögliche spätere Mitarbeit im Sanitätsdienst, in den Schnelleinsatzgruppen des Rettungsdienstes, im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz vorbereitet. Streitschlichterprogramme unter dem Motto „Konflikte als Chance“, soll die gegenseitige Hilfs- und Handlungsbereitschaft fördern. Dadurch wird sehr wirkungsvoll die eigene Verantwortung für sich selbst und den Nächsten verdeutlicht und erfahrbar gemacht. 

Die DLRG setzt seit Jahren erfolgreich auf stufenweise Ausbildung. Die unterste Stufe bedeutet: selbst schwimmen lernen, die höchste heißt: Menschen aus Wassergefahren retten. Dazwischen gibt es viele Stufen, auf, im und am Wasser zu arbeiten, zu helfen, zu retten. 

Die Feuerwehr bietet eine feuerwehrtechnische Ausbildung an, in der die Jugendlichen im Laufe der Zeit auf den Übertritt in den Einsatzdienst vorbereitet werden. 

Ähnlich führt die Mitarbeit in der THW-Jugend  in spielerischer Form an die Technik der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk heran. Einfache Stege bauen, Verletzte transportieren oder Einsatzstellen ausleuchten, sind nur drei Punkte aus dem umfangreichen  Angebot. Ab dem 17. Lebensjahr haben die so genannten  Junghelferinnen und Junghelfer die Möglichkeit, in den aktiven Dienst  des THW übernommen zu werden. 

Freistellung vom Grundwehrdienst

Für junge Männer besteht zudem die Möglichkeit, sich durch die Mitarbeit in einer der Organisationen vom Grundwehrdienst befreien zu lassen. Für die Anerkennung des Ersatzdienstes müssen die Wehrpflichtigen über die Dauer von mindestens sechs Jahren (ab 01.12.2010 vier Jahre gemäß Wehrrechtsänderungsgesetz 2010) regelmäßig an der Ausbildung teilnehmen sowie für Übungen und Einsätze zur Verfügung stehen.

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