Friedrich zur Beobachtung der Partei "Die Linke" durch Bundesamt für Verfassungsschutz
+ Friedrich während seiner Rede
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
Im Bundestag fand am 26. Januar eine Aktuelle Stunde zur nachrichtendienstlichen Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Partei "Die Linke" statt. Zu diesem Anlass sprach auch der Bundesminister des Innern im Plenum des Deutschen Bundestags.
"Die Linke" (vormals „PDS“, bzw. „Linkspartei.PDS“) wird seit 1995 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Als verfassungsfeindlich wird dabei bis heute nicht die Partei als Ganzes, sondern werden einzelne ihrer Untergruppierungen eingestuft. Welche Kräfte innerhalb der Partei entscheidend sind, muss der Verfassungsschutz in Umsetzung seines Auftrags der Verteidigung der wehrhaften Demokratie feststellen. Deshalb stehen auch Bundestagsabgeordnete der Partei unter Beobachtung. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, setzt es bei der Beobachtung von Bundestagsabgeordneten keine nachrichtendienstlichen Mittel ein, sondern beschränkt sich auf öffentliche Informationserhebung. Eine detaillierte Zusammenstellung zur Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Nachrichtendienste des Bundes finden sind in der Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachzulesen (siehe nebenstehender Download).
Anlässlich der aktuellen Fragestellungen hat Bundesinnenminister Dr. Friedrich angeordnet, die Überwachungspraxis von Abgeordneten der Partei "Die Linke" zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Überwachung von Abgeordneten den rechtlichen Vorgaben entsprechen, die sich aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz sowie dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht (siehe nebenstehende Downloads) ergeben.
Abgeordneten wird vom Grundgesetz ein besonderer Rechtsstatus eingeräumt, der dabei zu berücksichtigen ist. Die Beobachtung darf die Parlamentarier nicht in ihrem Kernbereich beeinträchtigen. Kriterien für eine Beobachtung sind eine herausgehobene Funktion innerhalb der Parteistrukturen oder die Mitgliedschaft in einer offen extremistischen Teilvereinigung der Partei.
Am 25. Januar äußerte sich Bundesinnenminister Friedrich hierzu wie folgt: :
"Das Thema Beobachtung von Abgeordneten der Partei der Linken durch den Verfassungsschutz ist weiterhin aktuell. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Partei der Linken, früher als PDS, jetzt als „Die Linke“, seit 1995 vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Vielfach ist festgestellt worden, dass sie zu Recht beobachtet wird.
Die Beobachtung von Abgeordneten wirft dabei spezielle Fragen auf:
In diesem Zusammenhang ist erstens zu berücksichtigen, dass die Abgeordneten in ihrem Kernbereich als Parlamentarier nicht beeinträchtigt und gestört werden dürfen – das muss vom Verfassungsschutz sichergestellt werden.
Zweitens muss beim Thema Verhältnismäßigkeit darauf hingewiesen werden, dass schon einer meiner Vorgänger angeordnet hat, dass die Abgeordneten lediglich aus offenen Quellen beobachtet werden. Ich habe gegenüber dem Verfassungsschutz diese Anweisung noch einmal bekräftigt.
Und drittens habe ich die Anweisung gegeben, die Zahl und die Liste der Abgeordneten, die beobachtet werden, anhand der geltenden Kriterien noch einmal zu überprüfen. Kriterien sind insbesondere, dass diese Abgeordneten entweder eine herausgehobene Funktion in der Partei haben oder aber Mitglied einer offenen extremistischen Teilvereinigung der Partei sein müssen. Anhand dieser Kriterien wird der Verfassungsschutz die Liste der Abgeordneten, die beobachtet werden, noch einmal überprüfen."
- Datum
- 26.01.2012





