Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert
+ Gemeinsame Pressekonferenz in Berlin
Quelle: BMI/Hans-Joachim M. Rickel
In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bekannt, dass die "Anti-Terror-Gesetze" um vier Jahre verlängert werden. Friedrich zeigte sich mit dem Ergebnis der gemeinsamen Verhandlungen zufrieden:
"Wir haben uns angesichts der weiterhin anhaltenden Terrorbedrohung in Europa und auch Deutschland entschlossen, die seit zehn Jahren gültigen Antiterrorgesetze zunächst für weitere vier Jahre gelten zu lassen – jedenfalls soweit sie notwendig sind.Und wir haben uns entschieden, bei diesen Befugnissen zwei Effizienzsteigerungen vorzunehmen: Künftig soll bei Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen, die ja bisher alle einzeln und gesondert angefragt wurden, die Möglichkeit einer Abfragebefugnis bei zentralen Buchungssystemen zusätzlich als Ergänzung eingeräumt werden. Das ist keine neue Eingriffsbefugnis, sondern nur eine Erleichterung zugunsten der Behörden.
Des Weiteren soll die Einholung von Auskünften bei Unternehmen der Finanzbranche künftig um die Möglichkeit ergänzt werden, auch eine Abfrage von Kontostammdaten vorzunehmen. Auch das ist keine neue Befugnis, sondern eine Ergänzung der bisherigen.
Ich habe darauf verzichtet, ursprünglich einmal angedachte Verschärfungen weiterzuverfolgen. Das gilt für die Erweiterung bei Bankschließfächern und auch für die Frage der Bußgeldbewährung bei Verweigerung von Auskünften. Durch die Möglichkeit der Stammdatenabfrage und die zentrale Buchungssystemabfrage sind hier die Einzelabfragen auch nicht mehr notwendig und insofern ist für diese Fragen auch keine Bußgeldbewährung mehr erforderlich.
Deutschland steht weiterhin im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Mit der nun beschlossenen Einigung werden wir auch künftig in der Lage sein, Terroristen mit wirksamen Mitteln entgegen zu treten."
- Datum
- 29.06.2011





