Welches Ressort ist auf Bundesebene federführend?

Für das Krisenmanagement auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Ressort  in der Koordinierung zwischen Bund und Ländern federführend.

In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen (z.B. organisatorisch-technische Vorbereitungen, Erreichbarkeitsregelungen) getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Gefahren"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Zuständigkeiten"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Krisenkommunikation"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Selbstschutz"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Ehrenamt"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Gefahren"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Zuständigkeiten"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Krisenkommunikation"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Selbstschutz"

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Ehrenamt"