Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
In der dritten Verhandlungsrunde für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien am 31.03.2012 auf einen Tarifabschluss verständigt. Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses sind:
- Die Entgelte der Tarifbeschäftigten steigen insgesamt um 6,3% (ab 1. März 2012 um 3,5%, ab 1. Januar 2013 um 1,4% und ab 1. August um 1,4%),
- Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um Festbeträge von 50,00 Euro ab 1. März 2012 und um 40,00 Euro ab 1. August 2013,
- Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden und Verbesserungen bei der Übernahme von Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen,
- Altersdiskriminierungsfreie Regelung zum Urlaub: Alle Tarifbeschäftigten erhalten, unter Wahrung bestehender Besitzstände, 29 Tage Erholungsurlaub, mit Vollendung des 55. Lebensjahres aufgrund des steigenden Erholungsbedürfnisses 30 Tage.
Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012 vereinbart. Im Anschluss werden in den Redaktionsverhandlungen die notwendigen Tarifverträge und Änderungstarifverträge erarbeitet.
Verhandelt wurde für die Tarifbeschäftigten
- des Bundes und
- der kommunalen Arbeitgeber,
deren Arbeitsverhältnisse durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt sind.
Nicht verhandelt wurde für Beschäftigtengruppen, für die der TVöD nicht gilt:
- Beamte, Richter und Soldaten: deren Arbeitsbedingungen - einschließlich der Besoldung - sind gesetzlich geregelt.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder: für 14 Bundesländer hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen eigenständigen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) abgeschlossen. In den Ländern Hessen und Berlin gilt jeweils ein eigener, grdsl. am TV-L orientierter, Tarifvertrag.
Letzte Änderung: 05.04.2012





