Datenschutz in der Europäischen Union
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Quelle: dpa/picture-alliance
Das Grundlagenwerk zum Datenschutz innerhalb der EU ist die Datenschutzrichtlinie 95/46 EG aus dem Jahr 1995. Sie formuliert in einer Vielzahl von Einzelbestimmungen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und gewährleistet damit das Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner Privatsphäre. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass im Europäischen Binnenmarkt der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen nicht durch unterschiedliche Datenschutzbestimmungen der Mitgliedstaaten gehemmt wird.
In Umsetzung der Richtlinie wurde das Datenschutzrecht der Mitgliedstaaten weitestgehend harmonisiert und auch weiterentwickelt. Deutschland hat die EG-Datenschutzrichtlinie durch das "Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze" vom 18. Mai 2001 umgesetzt.
Die EG-Datenschutzrichtlinie wird durch bereichsspezifische Regelungen, so z.B. die Richtlinie 2002/58/EG ("E-Privacy Richtlinie") für den Bereich der elektronischen Kommunikation, ergänzt.
Seit 2009 ist der Datenschutz auf europäischer Ebene zudem als Grundrecht verankert (Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).
Der Datenschutz ist derzeit einer der Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat angekündigt, die EG-Datenschutzrichtlinie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter zu aktualisieren und den neuen Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. Die Überarbeitung wird zum einen durch die seit 2009 veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon; neues Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten) notwendig. Zum anderen stellen die fortschreitende technische Entwicklung, insbesondere des Internets, und die zunehmende Globalisierung das Datenschutzrecht vor neue Herausforderungen, für die die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten nach Lösungen suchen wird.
In einen neuen Regelungsvorschlag soll ggf. auch der Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit integriert werden, der derzeit noch durch einen Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2008 abgedeckt wird.
Vorbereitend auf die Überarbeitung der EG-Datenschutzrichtlinie evaluiert die Europäische Kommission derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Datenschutz innerhalb der EU, so z.B. im Rahmen öffentlicher Konsultationsverfahren in den Jahren 2009 und 2010.





