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Ministerium

Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.


Die Geschichte des Bundesministeriums des Innern seit 1949

Am 30. Juli 1949 wurde erstmals der Vorschlag gemacht, ein Bundesministerium des Innern zu errichten. Der Vorschlag war ein Ergebnis der Arbeit eines Ausschusses, den die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder eingesetzt hatte.

Zu den Aufgaben des Ausschusses zählte es, Vorschläge für den Verwaltungsaufbau der Bundesministerien und für die Abgrenzung ihrer Aufgaben zu erarbeiten. Er stellte dabei den Grundsatz auf, dass für Angelegenheiten, die die Zuständigkeit mehrerer Ministerien in gleichem Maße berühren, „die Federführung dem in erster Linie für die allgemeinen Staatsaufgaben zuständigen Bundesministerium des Innern zuzuweisen ist“.

Das heutige Bundesministerium des Innern nahm seine Arbeit mit der ersten Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 20. September 1949 auf. Aus ihm sind seither mehrere andere Bundesministerien hervorgegangen.

Ende 1951 hatte das Bundesinnenministerium bereits 500 Beschäftigte, davon etwa 130 Beschäftigte im höheren Dienst. Die Aufstellung des Bundesgrenzschutzes, der heutigen Bundespolizei, führte schon am 2. August 1951 zur Gründung einer Abteilung Öffentliche Sicherheit.

1952 wurde für den Bereich der Zivilverteidigung eine besondere Unterabteilung gebildet, die 1956 zur Abteilung erweitert wurde.

Weitere organisatorische Änderungen ergaben sich daraus, dass fast jede Regierungsneubildung zu Neuaufteilungen der Aufgaben des Ministeriums führte.

So büßte das Bundesministerium des Innern im Jahr 1969 unter anderem Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Sozialwesens ein (zum Beispiel Sozialhilfe, Freie Wohlfahrtspflege, Kriegsopferfürsorge). Gleichzeitig übernahm es aber die Aufgaben des bisherigen Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und außerdem die Zuständigkeiten für Wasserwirtschaft sowie Reinhaltung der Luft und Lärmbekämpfung (Umweltschutz), die bis dahin dem Gesundheitsministerium zugewiesen waren.

Eine weitere große Veränderung brachte die Regierungsneubildung Ende 1972. Das Bundesministerium des Innern verlor einerseits die Abteilung Raumordnung, andererseits wurden die Zuständigkeiten für den Umweltschutz durch die Übernahme der Aufgaben für Umwelthygiene, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz abgerundet.

Am 5. Juni 1986 wurde ein neues Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet, dem die entsprechenden Zuständigkeiten des Bundesministeriums des Innern übertragen wurden.

Infolge der deutschen Einheit wur­den durch Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 18. Januar 1991 wesentliche Teile des bisherigen Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen auf das Bundesministerium des Innern übertragen. Durch einen weiteren Erlass vom 27. Oktober 1998 wurde die Kulturabteilung aus dem Ministerium herausgelöst und einer neuen Behörde zugeordnet, die heute dem oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien untersteht.

Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin erster Dienstsitz des Bundesministeriums des Innern.

  • Das im Bezirk Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit, gelegene Dienstgebäude bietet auf 13 Etagen Raum für rund 900 Berliner Bedienstete des Ministeriums.
  • Weitere rund 200 Beschäftigte des Bundesministeriums des Innern sind in den bundeseigenen Liegenschaften Fehrbelliner Platz und Bundeshaus untergebracht.
  • Etwa 400 Beschäftigte arbeiten am Dienstsitz Bonn, beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (ebenfalls in Bonn), bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union in Brüssel.
  • Der Geschäftsbereich beschäftigt weitere 50.000 Bedienstete, davon etwa 40.000 bei der Bundespolizei.
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